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tes, ungeschliffenes, unabgeriebenes,
unbemaltes, ungepreßtes oder nur mit
abgeschliffenen oder eingeriebenen Stöpseln,
Böden und Rändern.
11. Haare von Pferden und
HPferdehaare, roh, gehechelt, gesotten, gefärbt,
auch in Lockenform gelegt, gesponnen.
Borsten.
DOeltücher.
Rohe Beitfedern.
Geflechte von Pferdehaaren; Gewebe, auch
mit anderen Gespinnsten gemischt, sofern
mindestens die ganze Kette oder
der ganze Einschlag aus Pferdehaaren
besteht.
. IMenschenhaare, roh oder in der unter
Nr. 251 bezeichneten weiteren Bear—
beitung.
Perrückenmacher- und andere Arbeiten aus
Haaren und Haarimitationen.
Schreibfedern (Federspulen), rohe; nicht
weiter zugerichtete Schmuckfedern.
Schreibfedern, gezogen; Bettfedern gereinigt
und zugerichtet.
Zuugerichtete Schmuckfedern.
Menschen, sowie Waaren darau
251..
11 à
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11 e
11 g
s aarenverzeichni Hinweis Abweichungen gegen die Tarasa
S 26 für * chniß auf die Spalten 1 und 2 Z sab
S Abtheilungen für die lin Prozenten des
S Ansfuhr und Durchfuhr. des Zolltarifs. Einfuhr. Bruttogewichts.)
1. 2. 3. 4. 5
247.|Glasplättchen, Glasperlen, Glasschmez, e Anmerf.47. 23 Fss. u. Kst.
Glastropfen, auch gefärbt. 13
248.] Farbiges Glas (mit Ausnahme des unter 10 f 248.
Nr. 238, 239, 243, 245 und 247
enthaltenen); bemaltes, vergoldetes oder
versilbertes Glas. *
249. Glasflüsse (unechte rohe Steine) ohne 10 f 249.
Fassung; Glaswaaren und Emailwaaren
in Verbindung mit anderen Materialien,
soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 s Zolltarif.
des Zolltarifs fallen.
250.|Milchglas und Alabasterglas, ungemuster!0 f Anmerk. 250
l
s;FedcrnundBorsten.
S. Zolltarif.
20 Kst. 11 Kb.
9Bl.
S. Zolltarif.