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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staacen.
JNr. 14. —
(Nr. 4633.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend die Errichtung einer Mtiengesellschaft unter
der Benennung: „Mktiengesellschaft für Seidenzwirnerei zu Crefeld.“ Vom
23. Februar 1857.
Wra Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
fügen hiermit zu wissen, daß Wir die Errichtung einer Aktiengesellschaft uncer
der Benennung: „Aktiengesellschaft für Seidenzwirnerei zu Crefeld“, deren Sitz
in Crefeld sein soll und die zum Zweck hat, die Errichtung und den Betrieb
von Zwirnerei und Weberei allei Art, die Verarbeitung von Rohstoffen und
Geweben, einfachen und gemischten, und die weitere Veredelung dieser Stoffe
in allen, dem Verbrauch anpassenden Formen; ferner, mit den bahäglichen Roh-
stoffen, mit Ganz= und Halbfabrikaten Handel zu treiben, dieselben zu kaufen
und zu verkaufen und mit ihnen alle diejenigen Manipulationen vorzunehmen,
durch welche das Fabrikat dem Markte zugänglicher gemacht wird, auf Grund
des Gesetzes vom 9. November 1843. genehmigt und dem in dem notariellen
Akte vom 7. Januar 1857. feslgestellten Gesellschaftsstatute Unsere landesherr=
liche Besiäktigung ertheilt haben.
Wir befehlen, daß diese Urkunde mit dem vorerwähnten notariellen Akte
vom 7. Januar v. J. für immer verbunden und nebst dem Wortlaute der
Sctatuten durch die Gesetz-Sammlung und durch das Amtsblatt Unserer Re-
gierung in Düsseldorf zur öffentlichen Kenntniß gebracht werde.
Urkundlich unter Unserer Hoöchsteigenhändigen Unterschrift und beige-
drucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 23. Februar 1857.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. d. Heydt. Simoncê.
Jabhrgang 1807. (dir. 4633.) 19 Statut
Ausgegeben zu Berlin den 24. Marz 1857.