Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1876. (10)



















29.  wegen  Unterschlagung  und  Erpressung  seitens  öffentlicher  Beamten;










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22. wegen  Verleitung  eines  Zeugen,  Sachverständigen  oder  Dolmetschers
zum  Meineide;

23.  wegen  Fälschung  von  Urkunden  oder  telegraphischen  Depeschen  in

wegen  wissentlichen  Gebrauchs  falscher  oder  gefälschter  Urkunden  und
telegraphischer  Depeschen  in  betrügerischer  Absicht  oder  in  der  Absicht,
jemandem  zu  schaden;

betrügerischer  Absicht  oder  in  der  Absicht,  jemandem  zu  schaden,  sowie

24. wegen  vorsätzlicher  und  rechtswidriger  Vernichtung,  Beschädigung  oder

Unterdrückung  einer  öffentlichen  oder  Privaturkunde,  begangen  in  der
Absicht,  einem  Anderen  zu  schaden;

25.  wegen  Fälschung  oder  Verfälschung  von  Stempeln,  Stempelzeichen,

Siegeln  oder  Marken,  in  der  Absicht,  sie  als  echte  zu  verwenden,  und
wegen  wissentlichen  Gebrauchs  falscher  oder  gefälschter  Stempel,
Stempelzeichen,  Siegel  oder  Marken;

26. wegen  Falschmünzerei,  nämlich  wegen  Nachmachens  und  Veränderns
von  Metall-  und  Papiergeld,  sowie  wegen  wissentlichen  Ausgebens
und  Inumlaufsetzens  von  nachgemachtem  oder  verfälschtem  Metalloder
  Papiergeld;

27. wegen  Nachmachens  und  Verfälschens  von  Bankbillets  und  anderen
vom  Staate,  oder  unter  Autorität  des  Staates  von  Korporationen,
Gesellschaften  oder  Privatpersonen  ausgegebenen  Schuldverschreibungen
und  sonstigen  Werthpapieren,  sowie  wegen  wissentlichen  Ausgebens
und  Inumlaufsetzens  solcher  nachgemachten  oder  gefälschten  Bankbillets,
Schuldverschreibungen  und  anderer  Werthpapiere;

28. wegen  vorsätzlicher  Brandstiftung;

30. wegen  Bestechung  öffentlicher  Beamten  zum  Zweck  einer  Verletzung
ihrer  Amtspflicht;

13.  wegen  folgender  strafbarer  Handlungen  der  Schiffsführer  und  Schiffsmannschaften

  auf  Seeschiffen:
vorsätzliche  und  rechtswidrige  Zerstörung  eines  Schiffes;
vorsätzlich  bewirkte  Strandung  eines  Schiffes;
Widerstand  mit  Thätlichkeiten  gegen  den  Schiffsführer,  wenn
dieser  Widerstand  von  mehr  denn  einem  Drittheile  der  Schiffsmannschaft
  verübt  ist;

32. wegen  vorsätzlicher  und  rechtswidriger  gänzlicher  oder  theilweiser  Zerstörung

  von  Eisenbahnen,  Dampfmaschinen  oder  Telegraphenanstalten;

wegen  vorsätzlicher  Störung  eines  Eisenbahnzuges  auf  der  Fahrbahn
  durch  Aufstellen,  Hinlegen  oder  Hinwerfen  von  Gegenständen,
durch  Verrückung  von  Schienen  oder  ihrer  Unterlagen,  durch  Wegnahme
  von  Weichen  oder  Bolzen,  oder  durch  Bereitung  von  Hindernissen
  anderer  Art,  welche  dazu  geeignet  sind,  den  Zug  aufzuhalten
oder  aus  den  Schienen  zu  bringen;

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