Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Ar.  68.  379

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Dienstag,  den  25.  April  1916.

 

 

Inhalt:
II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Zeit  des  Schulunterrichts  im  kommenden
  Sommerhalbjahr.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Fleischbeschau=

  und  Schlachtungsstatistik.

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  18.  April  1916,  betreffend  die  Zeit  des  Schulunterrichts
  im  kommenden  Sommerhalbjahr.

it  Bezug  auf  die  Verordnung  des  Bundesrats  vom  6.  April  1916,  durch  den
die  gesetzliche  Zeit  vom  1.  Mai  bis  30.  September  1916  gegenüber  der  mitteleuropäischen
  Zeit  um  eine  Stunde  vorgelegt  wird,  macht  das  unterzeichnete
Ministerium  bekannt,  daß  sich  der  Schulunterricht  im  kommenden  Sommerhalbjahr
  nach  der  neuen  Zeit  zu  richten  hat,  so  daß,  wenn  z.  B.  der  Unterricht
bisher  um  7  Uhr  hat  beginnen  müssen,  er  künftig  auch  nach  der  neuen  7-Uhr-Stunde
  zu  beginnen  hat.

Etwa  vorhandene  Schuluhren  sind  rechtzeitig  vorzustellen.

Schwerin,  den  18.  April  1916.
Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für
Unterrichtsangelegenheiten

Langfeld.