Ar. 68. 379
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 25. April 1916.
Inhalt:
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Zeit des Schulunterrichts im kommenden
Sommerhalbjahr. (2) Bekanntmachung, betreffend die Fleischbeschau=
und Schlachtungsstatistik.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 18. April 1916, betreffend die Zeit des Schulunterrichts
im kommenden Sommerhalbjahr.
it Bezug auf die Verordnung des Bundesrats vom 6. April 1916, durch den
die gesetzliche Zeit vom 1. Mai bis 30. September 1916 gegenüber der mitteleuropäischen
Zeit um eine Stunde vorgelegt wird, macht das unterzeichnete
Ministerium bekannt, daß sich der Schulunterricht im kommenden Sommerhalbjahr
nach der neuen Zeit zu richten hat, so daß, wenn z. B. der Unterricht
bisher um 7 Uhr hat beginnen müssen, er künftig auch nach der neuen 7-Uhr-Stunde
zu beginnen hat.
Etwa vorhandene Schuluhren sind rechtzeitig vorzustellen.
Schwerin, den 18. April 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
Unterrichtsangelegenheiten
Langfeld.