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Maaßgabe der bestehenden En agnentsvertrage in die Dienste der Bergisch-
Maͤrkischen Eisenbahngesellschaft uͤber.
Artikel 9.
Was am 1. Januar kommenden Jahres an Vorräthen und Beständen
an Materialien vorhanden ist, geht, soweit die Anschaffung aus dem Erneue-
rungs= und Verschleißfonds oder aus dem Reservefonds slorkgefunden hat, ohne
Vergütung on die Bergisch-Märkische Eisenbahngesellschaft über.
Alle fsonstigen Materialienbestände werden, soweit sie den Betrag von
4500 Rthlrn. übersteigen, der Düsseldorf-Elberfelder Eisebahngeselkchufr
nach dem Anschaffungspreise von der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesell-
schaft ersetzt, resp. in Anrechnung auf die nach Ariikel 7. zu überweisenden
36,000 Rethlr. angenommen.
Artikel 10.
Den Prioritäts-Aktionairen der Düsseldorf-Elberfelder, sowie der Ber-
gisch = Märkischen Eisenbahngesellschaft, bleiben die Betriebsüberschüsse der
Strecke Düsseldorf-Elberfeld, beziehungsweise Elberfeld -Soest, sowie die resp.
Bahnstrecken selbst vorzugsweise verhaftet.
Die Genehmigung der beiderseitigen Gesellschaftsvorstände und der
—l“ees sowie der Königlichen Staatsbehörde, bleibt vor-
ehalten.
Also geschehen zu Elberfeld, den 22. September 1856., und ist der vor-
stehende Vertrag in zwei Exempla ren ausgefertigt, von den beiderseitigen Kon-
trahenten vollzogen und ausgewechselt worden.
Königliche Eisenbahn-Direktion. Die Bevollmächtigten der Düs-
seldorf-Elberfelder Eisenbahn-
(1 8) Gesellschaft.
Danco. Weishaupt. Plange. Wortmann.
F. W. Pieper.
F. J. Servaes.
Hurter.
Oppermann.
Genehmigt in der Sitzung des Verwaltungsraths der Düsseldorf-Elber=
felder Eisenbahngesellschaft von heute.
Düsseldorf, den 29. September 1856.
Der Präsident des Verwaltungsraths.
Wortmann.
Redigirt im Bürcau dee Staars. Ministeriums.
Berlm, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hoftuchdruckerei