Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

NNr.  8.—

 

(Nr.  5189.)  Allerhöchste  Genehmigung,  betreffend  den  Verzicht  der  Oberschlesischen  Eisenbahngesellschaft
  auf  die  Konzession  zur  Ausführung  einer  Eisenbahn  von
Posen  über  Gnesen  nach  Bromberg.  Vom  20.  Februar  1860.

Im  Namen  Sr.  Magjestät  des  Königs.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Prinz  von  Preußen,
Regent.

Nachdem  die  Oberschlesische  Eisenbahngesellschaft  darauf  angetragen  hat,
sie  von  der  Ausführung  einer  Eisenbahn  von  Posen  über  Gnesen  nach  Bromberg,
  zu  deren  Bau  und  Betrieb  durch  die  Konzesskons=  und  Bestätigungs-Urkunde
  vom  12.  Januar  1857.  (Gesetz-Sammlung  S.  ö1.)  die  landesherrliche
Genehmigung  ertheilt  worden  ist,  zu  entbinden,  wollen  Wir  den  ausgesprochenen
Verzicht  auf  die  ertheilte  Konzession  hierdurch  genehmigen  und  diese  Konzession
selbst  für  erledigt  erklären.

Die  gegenwärtige  Urkunde  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zu  veröffemtlichen.


Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Berlin,  den  20.  Februar  1860.

(L.  S.)  Wilhelm,  Prinz  von  Preußen,  Regent.
Fürst  zu  Hohenzollern-Sigmaringen.  v.  Auerswald.  v.  d.  Heydt.

Simons.  v.  Schleinitz.  v.  Patow.  Gr.  v.  Pückler.  v.  Bethmann-Hollweg.
  Gr.  v.  Schwerin.  v.  Roon.

 

Jahrgang  1860.  (Nr.  5189—5190.)  14  (Nr.  5490.)
Ausgegeben  zu  Berlin  den  15.  März  1860.