Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

— 386 — 
tritt in Beziehung auf die Lehns= und Fideikommißberechtigten, Hypotheken= 
und Realgläubiger, an die Stelle der abgetretenen Parzelle. 
S. 6. 
Alle Bestimmungen, welche mit den Worschriften des gegenwärtigen Ge- 
setzes in Widerspruch stehen, oder sich mit denselben nicht vereinigen lassen, 
werden außer Kraft gesetzt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Baden-Baden, den 27. Juni 1860. 
(L. S.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. 
Fürst gu Hohenzollern-Sigmaringen. v. Auerswald. v. d. Heydt. 
Simons. v. Schleinitz. Gr. v. Pückler. v. Bethmann-Hollweg. 
Gr. v. Schwerin. v. Roon. 
  
(Nr. 5252.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen 
des Rosenberger Kreises im Betrage von 70,000 Thalern. Vom 18. Juni 
1860. 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Wi Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, 
Regent. 
Nachdem von den Kreisständen des Rosenberger Kreises auf dem Kreistage 
vom 26. November 1859. beschlossen worden, die zur Vollendung der vom 
Kreise unternommenen Chausseebauten außer der durch das Privilegium vom 
13. Mai 1857. (Gesetz Sammlung Nr. 4715. für 1857. S. 529. ff.) geneh- 
migten Anleihe von 100,000 Thalern noch erforderlichen Geldmittel im Wege 
einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreis- 
siände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons ver- 
sehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen 
Betrage von 70,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im 
Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, 
in Gemäßheit des §F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellmng von 
1nObv
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.