Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1860. (51)

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(Nr. 5265.) Bekanntmachung des Allerhoͤchsten Erlasses vom 30. August 1860., betreffend 
die Umwandlung der Kommanditgesellschaft zur Gruͤndung des Bades 
Neuenahr im Regierungsbezirk Coblenz in eine Aktiengesellschaft unter der 
Firma: „Aktiengesellschaft zur Gruͤndung des Bades Neuenahr im Ahr- 
thale“ und Bestaͤtigung ihres Statuts. Vom 10. September 1860. 
D. Regenten Prinzen von Preußen Königliche Hoheit haben, im Namen 
Seiner Majestät des Königs, mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 30. August 
1860. auf Grund des Gesetzes vom 9. November 1843. die Umwandlung der 
bestehenden Kommanditgesellschaft zur Gründung des Bades Neuenahr im Re- 
ierungsbezirk Coblenz in eine Aktiengesellschaft unter der Firma: „Aktiengesell- 
schaft zur Gründung des Bades Neuenahr im Ahrthale“ mit dem Domizil zu 
Neuenahr zu genehmigen und deren Statuten zu bestätigen geruht, was hier- 
durch nach Vorschrift des §. 3. des Gesetzes über die Abtiengesellschaften vom 
9. November 1843. mit dem Bemerken zur offentlichen Kenntniß gebracht wird, 
daß der Allerhöchste Erlaß nebst Statuten durch das Amtsblatt der Königlichen 
Regierung zu Coblenz bekannt gemacht werden wird. 
Berlin, den 10. September 1860. 
Der Minister für Handel, Der Der Minister der geist- 
Gewerbe und öffentliche Minister lichen, Unterrichts-und 
Arbeiten. des Innern. Medizol Angelegen- 
eiten. 
v. d. Heydt. Gr. v. Schwerin. Im Aufstrage: 
Lehnert. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
(R. Decker).
	        
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