Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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(Nr.  7375.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  22.  Februar  1869.,  betreffend  die  Verleihung  der
fiskalischen  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  verschiedener
Chausseen  im  Kreise  Fischhausen.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  der
Chausseen  im  Kreise  Fischhausen,  Regierungsbezirks  Königsberg:  1)  von  der
Wirrgrabenbrücke,  auf  der  Königsberg-Pillauer  Chaussee,  über  Prowehen  und
Trenk  nach  Preil,  2)  von  Fuchsberg,  an  derselben  Chaussee,  über  Gr.  Mischen
und  Eisselbitten  nach  Kirschnehnen,  3)  von  der  erwähnten  Chaussee  über  Seefeld,
Pertelnicken  nach  Pobethen,  4)  von  derselben  Chaussee  über  Cojehnen  und
Thierenberg  nach  Weydehnen,  5)  von  Polennen  an  derselben  Chaussee,  eine
Strecke  von  einer  Meile  bis  über  Germau  hinaus  und  6)  von  Medenau  bis  zum
Gute  Powayen,  zum  Anschlusse  an  den  Bahnhof  Powayen  und  die  Strecke  auf
dem  südlichen  Zufuhrwege  zum  Bahnhofe  bis  zur  Grenze  von  Powayen,  genehmigt
habe,  verleihe  Ich  hierdurch  dem  Kreise  Fischhausen  das  Expropriationsrecht  für  die
zu  diesen  Chausseen  erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen  das  Recht  zur  Entnahme
der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs.  Materialien,  nach  Maaßgabe  der  für  die
Staats-Chausseen  bestehenden  Vorschriften,  in  Bezug  auf  diese  Straßen.  Zugleich
will  Ich  dem  Kreise  Fischhausen  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen
Unterhaltung  der  Straßen  das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den
Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,
  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,
  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,
wie  diese  Bestimmungen  auf  den  Staats-Chausseen  von  Ihnen  angewandt  werden,
hierdurch  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife  vom  29.  Februar  1840.
angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen  auf  die  gedachten
Straßen  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  22.  Februar  1869.
Wilhelm.

Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  für  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

(Nr.  7376.)