Object: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 33. 1918. 255 
1/1 1/2 1|/4 2/1 
« Normaldose 
Bohnenkerne, unsortiert 1,45 0,80 
Schnittbohnenkeren 1,45 0,80 0,48 2,74 
Ausgepahlte Behnen 1,45 0,80 0,48 2,74, 
Braunschweig, den 9. Februar 1918. 
Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft mit beschränkter Haftung. 
Dr. Kanter. 
  
(3) Bekanntmachung vom 20. Februar 1918, betreffend den Verkehr mit Saat- 
und Steckzwiebeln zu Saatzwecken. ' - 
Nachstehende Bekanntmachung der Landesbehörde für Volksernährung zu 
Schwerin vom 13. Februar 1918 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis 
gebracht. « 
Schwerin, den 20. Februar 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
KBekanntmachung. · 
über den Verkehr mit Saat= und Steckzwiebeln zu Saatzwecken. 
Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst 
vom 15. November 1917 über den Verkehr mit Saat= und Steckzwiebeln und deren 
Höchstpreise erläßt die Landesbehörde für Volksernährung folgende Bestimmungen: 
6 1. 
Wer Saat= und Steckzwiebeln zu ae- höheren Preisen des Saatgutes verkaufen 
will, hat dieses bei der zuständigen Kreisbehörde zu beantragen. Die Kreisbehörde 
reicht den Antrag begutachtend der Landesbehörde für Volksernährung (Landesstelle 
für Gemüse und Obst) weiter, die über den Antrag endgültig entscheidet. 
4 Hinsichtlich der Höchstpreise wird verwiesen auf die Bekanntmachung der Reichs- 
stelle für Gemüse und Obst vom 15. Nopember 1917, abgedruckt im Regierungs-Blatt 
Fahrgang 1917 Nr. 205, wonach beim Verkauf durch den Erzeuger die nachstehenden 
Sätze je Zentner nicht überschritten werden dürfen: 
für Saatzwiebeln 18— M 
für Steckzwiebeln: 
1. längliche und ovale: 
Größe 1 unter 1½ cm Durchmeser 100,— 
Größe II 1½ bis 2 cmm Durchmesser 80,.— -7 
Größe III 2 bis 2½ cm Durchmesser 60.— =
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.