Dividendenschen.
Inhaber dieses Scheines erhält gegen dessen Rückgabe aus der Kasse der
Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft denjenigen Betrag aus-
czahlt, welcher nach Maaßgabe des vierten Statutnachtrages der Magdeburg-
Thrhen.Halle-Leippiger Eisenbahngesellschaft für das Verwaltungsjahr ..
.................... aufdieAktieLiur.B..-Ik'entfälltunddek
nebst der Verfallzeit vom Direktorium statutenmaͤßig bekannt gemacht wird.
Magdeburg, den ... ........ . . . 18.
Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft.
N. J. N. N.
(L. S.) " (faksimilirt.)
Direktoren.
Bemerkung. Gegenwürtiger Dividendenschein wird ungültig, wenn der darauf zu erhe-
bende Betrag innerhalb vier Jahren nach der öffentlich bekannt gemachten Ver-
fallzeit nicht erhoben ist.
Stamm-Aktie Littr. B. 4 Verwaltungsjahr.
ID.
Talon zu der Stamm - Aktie Littr. B.
der
Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft
* E—
D. Präsentant dieses Talons.... erhält gegen Ablieferung des-
selben ohne weitere Prüfung seiner Legitimation die für die vorstehend bezeich-
nete Stamm-Aktie neu auszufertigenden Dioidendenscheine für die fünf Jahre
........................ „sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten
Inhabers der Aktie bei dem Direktorium der Magdeburg-Coͤthen-Halle-Leipziger
Eisenbahngesellschaft vorher kein schriftlicher Widerspruch eingegangen ist.
18.
Magdeburg, den 411HnHnNHNH
Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft.
N. N. N. N.
(L. S.) (faksimilirt.)
Direktoren.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerel
(N. Decker)