Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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Die gegenwärtige Genehmigungs= und Bestätigungs-Urkunde ist mit dem 
Statut durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhandigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 22. Dezember 1862. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe. 
Statut 
der 
Tilsit-Insterburger Eisenbahngesellschaft. 
A. 
Allgemeine Bestimmungen. 
K. 1. 
Namen und Zweck der Gesellschaft. 
Unter der Benennung: „Tilsit-Insterburger Eisenbahngesellschaft“ verbin- 
det sich eine, mit Korporationsrechten — nach Maaßgabe der Gesetze vom 
3. November 1838. und 9. November 1843. und des Allgemeinen Deutschen 
Handelsgesetzbuches, sowie des Einfährungsgesetzes zu demselben vom 24. Juni 
1861. — versehene Aktiengesellschaft zum Vaue zur vollständigen Ausrüstung 
und zum Betriebe einer Eisenbahn von Tilsit nach Insterburg, welche sich bei 
dieser letzteren Stadt an die Konigliche Ostbahn anschließen soll. 
g. 2. 
Art der Benutzung. 
Die Gesellschaft wird die Transporte auf der Bahn durch Dampfwagen, 
auf eigene Rechnung betreiben, auch — soweit sie es ihren Interessen gewß 
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