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Uebertrag 2,889,000 Rehlr. Pr. Krt. 433,350 Pfd. Strl.
b) in einem Reservebau= und
Betriebskapitale von. 200,000 -
in Worten: zweihundert
tausend Thaler Preußisch
Kurant, oenrnrnrnrnrnr .. . . . . .. 30,000 - -
in Worten: dreißig tau-
send Pfund Sterling,
in Summa 3,089,000 Rehlr. Pr. Krt. 463,350 Pfd. Strl.
in Worten: drei. Millionen neun und achtzig tausend Thalern
Preußisch Kuranc, oder: vierhundert drei und sechszig tausend drei-
hundert und fünfzig Pfund Sterling.
Dieses Kapital wird aufgebracht:
1) durch 15,334 Stück Stammaktien zu je 100 Rthlr. oder 15 Pfd.
Strl. giebbt.... 1,533,400 Rthlr. Pr. Krt. — 230,010 Pfd. Strl.
2) durch 7778 Stück Stamm-
Prioritätscktien zu je 200
Rthlr. oder: 30 Pfd. Strl.
giebt. 1,555,600 Rthlr. Pr. Krt. — 233,340 Pfd. Serl.
in Summa 3,089,000 Rthlr. Pr. Krt. 4603,350 Pfd. Serl.
S. 6.
Reservefonds.
Nach Ablauf des ersten Betriebsjahres wird zunächst ein Reservefonds
gebildet. Derselbe ist bestimmt zur Deckung der in außerordentlichen Fällen
nörhigen Ausgaben und der Kosien für die Vermehrung der Betriebsmittel,
welche nach Ablauf des ersien Betriebsjahres norhwendig befunden wird.
Diesem Reservefonds werden überwiesen:
a) die etwa festzusetzenden Konventionalstrafen (F. 17.);
b) der Betrag derjenigen Zinsen und Oividenden, die nicht rechtzeitig erhoben
und deshalb gemäß §. 24. zu Gunsten der Gesellschaft verfallen sind;
c) ein Zuschuß aus den Betriebseinnahmen, der vom Verwaltungsrathe
nach Bedürfniß fesigesetzt wird, aber pro anno nicht mehr als höch-
siens Ein Zehntel Prozent des Anlagekapitals der Gesellschaft betragen
soll, insofern der Verwaltungsrath nicht mit Zustimmung der vorgesetzten
Staatsbehörde eine Erhöhung für nöthig erachret.
Hat der Reservefonds die Summe von 50,000 Rchlrn. Pr. Krt.,
in Worten: fünfzig tausend Thalern Preußisch Kuranr, erreicht, so
braucht er blos auf dieser Höhe erhalten zu werden und es erfolgen,
Zuschüsse nur dann, wenn eine Verminderung eingetreten ist.
So lange der Reservefonds in voller Höhe vorhanden ist, fließen
die oben unter a. und b. genannten Konventionalstrafen und nicht erho-
- enen