Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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(Nr. 5748.) Allerhöchster Erlaß vom 5. August 1863., betreffend die Genehmigung des 
revidirten Reglements für die Feuersozietät des Preußischen Mark- 
grasfthums Ober-ausitz. 
A- den Bericht vom 23. Juli d. J. will Ich dem zurückfolgenden revi- 
dirten Reglement für die Feuersozietät des Preußischen Markgrafthums Ober- 
Lausitz, welches an Stelle des Reglements vom 26. Juli 1854. (Gesetz-Samml. 
S. 426. ff.) tritt, hierdurch Meine Genehmigung ertheilen. 
Gegenwärtiger Erlaß und seine Anlage sind durch die Gesetz-Sammlung 
zu publiziren. 
Bad Gastein, den 5. August 1863. 
Wilhelm. 
Gr. zu Eulenburg. 
An den Minister des Innern. 
Revidirtes Reglement 
für die 
Feuer-Sozietät des Preußischen Markgrafthums Ober-Lausitz. 
K. 1. 
1) Algemeine Die Feuersozietät umfasßt das Markgrafthum Oberlausitz, Preußischen 
Bestimmungen. Antheils, in den Grenzen seines Kommnnaloerbandes und sieht unter der Ver- 
waltung der Kommunalstände dieses Landestheils. Der Zweck der Sozictät ist 
die gegenseitige Versicherung der in dieselbe aufgenommenen Gebäude gegen 
Feuersgefahr. 
G. 2. 
Lausi Die Sozietaͤt versichert nur Gebaͤude innerhalb der Preußischen Ober- 
ausitz. 
Die
	        
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