Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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S. 74. 
Mekars-Var, Gegen die Verfügungen des Kreisdirektors steht die Beschwerde bei dem 
sohrm. Generaldirektor, gegen die Bescheide desselben die Beschwerde an den Dirckto- 
rialrath, gegen die Bescheide des letzteren die Beschwerde an den Obemräside= 
ten offen, bei dessen Emscheidung es, mit Ausnahme der Falle in den 99. 75. 
und 76., sein Bewenden behält. 
Bei den diesfälligen Beschlüssen des Direktorialraths steht dem General- 
direktor kein Stimmrecht zu. In diesen Fällen ist bei Stimmengleichheit die 
Stimme des den Kebenzzalen nach ältesten Mitgliedes entscheidend. 
Die Beschwerden müssen in jedem Berufungsfalle binnen sechs Wochn 
ausschließender Frist nach Empfang der Entscheidung erhoben werden; die an- 
gefochtenen Verlüsungen bleiben so lange in Kraft, bis dieselben von der höhe- 
ren Instanz abgeändert werden. 
g. 75. 
Necheweg. Der Rechtsweg ist nur in folgenden beiden Fallen zulässig: 
1) wenn es streitig ist, ob Jemand überhaupt als Soziettsgenosse # 
betrachten, und « 
2) ob die von einem Sozietätsgenossen geforderte Entlassung mit Recht 
verweigert wird oder nicht. 
Die betreffende Klage muß binnen sechs Wochen prcklustoischer uw 
nach — der Entscheldung des Oberpräsidenten oder derjenigen Porinstan 
gepen deren Bescheid der dadurch Beschwerte den Rechtsweg einschlagen w 
ei dem zuständigen Gerichte angebracht werden. 
K. 76. 
Schichsrichter. In allen Fällen, in welchen es um eine Geldforderung oder Zc- 
lichezVerfahren. lungsverbindlichkeit eines PSmichen 6,lh handelt, steht seen ihen neben 
dem Rekurse G. 74. auch noch die Berufung auf ein schiedsrichterliches Bar 
fahren binnen sechs Wochen prcklusivischer Frist nach Empfang des anzustch 
benden Bescheides offen. Ein Gleiches gilt auch von ausgeschiedenen Sozitätt- 
*—s * um alche Forderungen und Vebindlicheien hurent 
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standen sind. oz genossenschaft aus dem Sozierätsverh 
Aubgeschlossen von dem schiebsrichterlichen Verfahren ist ein Streit übe 
die Höhe der nach dem Ausschreiben ch * das derfah Mitglied ergebenden 
Beiträge, hinsichtlich dessen blos das Rekursverfahren des F. J5n Matz gn
	        
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