Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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(Nr. 5782.) Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der 
Stadt Sagan zum Betrage von 86,500 Thalern. Vom 10. Oktober 1863. 
Wr Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 
Nachdem der Magistrat der Stadt Sagan mit Genehmigung der Stadr- 
verordneten-Versammlung darauf angetragen hat, zur Bestreitung außerordentlicher, 
zur Einrichtung der städrischen Gasbeleuchtung und zur Verbesserung der siädti- 
schen Wasserleitung erforderlichen Ausgaben, sowie zur Bezahlung der vor- 
handenen Stadtschulden ein Anlehen von 86,500 Thalern aufzunehmen und zu 
diesem Zwecke auf jeden Inhaber lamende, mit Zinsscheinen versehene Stadt- 
Obligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des §K. 2. des 
Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine 
Zahlungsverpflichtung auf jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Pri- 
vilegium zur Ausstellung von 86,500 Thalern Obligationen der Stadt Sagan, 
„welche nach dem anliegenden Schema in 865 Apoints, und zwar zu je 100 Rlhlr., 
auszufertigen, mit vier ein halb vom Hundert jährlich zu verzinsen und, von 
Seiten der Gläubiger unkündbar, nach dem festgestellten Tilgungsplane durch 
Ausloosung oder Ankauf zum Theil innerhalb neunzehn, zum anderen Theil 
innerhalb längstens achtundzwanzig Jahren, von ren der Emission an, zu 
amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Ge- 
nehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung 
ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staats zu bewilligen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Baden-Baden, den 10. Oktober 1863. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
(Stadtwappen.) 
Saganer Stadt-Obligation 
über 
100 Thaler 
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vvdoor . . . . . . ... 
Gesetz-Sammlung fff. Seite ..... 
Wi Magistrat der Stadt Sagan urkunden und bekennen hiermit, daß der 
Inhaber dieser Obligation der hiesigen Stadt ein Darlehn von 100 Thalern, 
schreibe Einhundert Thalern Preußisch Kurant, gegeben hat, dessen Empfang 
wir hiermit bescheinigen. Dies 
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