Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

— 709 — 
Serie I. 
Zin s= Kupon . 
über 
2 BRthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Zinsen 
der 
Saganer Stadtobligation.. 
über Einhundert Thaler. 
2. 
Inhaber dieses Kupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
18.. die halbjährlichen Zinsen der Sctadtobligation mit 2 Rthlr. 
7 Sgr. 6 Pff., schreibe: Zwei Thaler Sieben Silbergroschen Sechs Pfennige, 
aus der Kämmereikasse in Sagan. 
S—t————.—....o. 18. 
Der Magistrat. 
(Faksimile der Unterschrift des Maglstratsdirigenten und eines anderen Magistratsmitgliedes.) 
Dieser Zinskupon wird ungültig) wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom 
Tage der Fälligkeit ab, erhoben wird. 
Talon 
zu der 
Saganer Stadtobligation M .4 
über 
.... . . .. Thaler a vier und einhalb Prozent verzinslich. 
Inhaber dieses Talons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe zu der vor- 
benannten Obligation die . .te Serie Zinskupons fuͤr die fuͤnf Jahre 18.. bis 
18. bei der Kämmereikasse in Sagan, sofern nicht von dem Inhaber der 
Obligation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist. 
Sagan, den . .ten .. .. .. . ... 18.. 
Der Magistrat. 
Gaksimile der Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines anderen Magistratsmitgliedes.) 
  
(Nr. 5782—5783,) (Nr. 5783.)
	        
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