Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1863. (54)

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Quittungsbogen 
der 
Tilsit-Insterburger Eisenbahngesellschaft 
g 
Hrr . . . .. . ... ........ 
hat sich durch Zeichnung einer Stamm-Hriorttäksakti von #ehaen 
Thalern Preußisch Kurant bei der Tilsik-Insterburger Eisenbahngesellschaft be- 
theiligt und auf diesen Betrag die hierunter von dem Verwaltungsrathe oder 
dem Finanzkomité der Gesellschaft zu quittirenden Raten eingezahlt. Die Aus- 
händigung der Aktie gegen Rückgabe dieses Quittungsbogens geschieht, nachdem 
der Betrag der Aktie voll eingezahlt ist. 
............... ,den..«"18.. 
(L. S.) Das Finanz-Komité 
der Tilsit-Insterburger Eisenbahngesellschaft. 
(Drei Unterschriften.) 
Kupon 
zur 
Stamm-Prioritäts-Aktie der Tilsit-Insterburger 
Eisenbahngesellschaft 
während der Bauzeit, nachdem die Aktie voll eingezahlt ist. 
Der Inhaber dieses Kupons empfängt gegen Einlieferung 
desselben 5 Rehlr. Pr. Kur., geschr. Fünf Thaler Preußisch Kurank, 
als Zinsen der vorgedachten Aktie für das halbe Jahr vo. 
............... bcszum 
............... ,en«"18 
Der Verwaltungsrath 
der Tilsit-Insterburger Eisenbahngesellschaft. 
(L. S.) (Faksimile von zwei Unterschriften.) 
Dieser Kupon wird ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag bis einschließlich den . 
nicht erhoben ist. 
(vr. 8844) Di-
	        
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