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(Nr. 5947.) Allerhöchster Erlaß vom 25. August 1864., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vocrechte fuͤr den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-
und Forst-Chaussee von Dormagen an der Cöln-Nymwegener Staatsstraße
über Horrem, Delhoven, Knechtstedten, Anstel, Butzheim und Nettesheim
nach der Cöln-Venloer Bezirksstraße bei Rommerskirchen.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde= und Forst-Chaussee von Dormagen an der Cöln-Nymwegener Staaks-
straße über Horrem, Delhoven, Knechtstedten, Ansiel, Butzheim und Nettesheim
nach der Cöln-Venloer Bezirksstraße bei Rommerskirchen genehmigt habe, ver-
leihe Ich hierdurch den Gemeinden Rommerskirchen, Nektesheim-Butzheim,
Dormagen, Hackenbroich, Anstel-Frirheim, Straberg und der Forstoerwaltung
das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, im-
gleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Mate-
rialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Worschriften,
in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich den genannten Gemeinden und
der Forstverwaltung gegen Uebernabme der künfrigen chausseemäáßigen Unterhal=
tung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestim-
mungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs,
einschließlich der in demselben enrhaltenen Bestimmungen über die Befreiungen,
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese
Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hier-
durch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte
Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwän#ige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen
Kenntniß zu bringen.
Salzburg, den 26. August 1864.
Wilhelm.
Für den Finanzminister:
Gr. zu Eulenburg. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 5948.)