Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Rheinprovinz, Regierungsbezirk Trier. 
Serie J. A E 
Zins-Kupon 
zur 
Saarbrücker Stadtobligation 
  
uͤber 
.. .... Thaler Kurant. 
Inhaber dieses empfängt S . ... die Zinsen der oben- 
genannten Saarbrücker Stadtobligation für die Zeit vom 1. Januar 18. bis 
31. Dezember 18. aus der slädtischen Gemeindekasse zu Saarbrücken mit 
..... halemSilbergroschenKutant. 
Saarbkücken,den..t»-............... 18. 
Die städtische Kommission. 
Der Bürgermeister. Die Kommittirten der Stadtverordneten. 
N. N. N. N. 
Der Gemeinde-Einnehmer. 
(Dieser Kupon wird ungültig und werthlos, wenn dessen Betrag fünf Jahre nach 
Verfall nicht erhoben ist.) 
Nheinprovinz, Negierungebezirk Trier. 
Talou. 
Inhaber dieses Talons einfngt gegen dessen Rückgabe zu der Saarbrücker 
Stadtobligation. ....... über.. haler Kurant bie .. ... te Serie Zins- 
kupons fuͤr die Jahre 18.. bis 18.. bei der Gemeindekasse zu Saarbruͤcken. 
Saarbrücken, den #4 ........... 18. 
Die städtische Kommission. 
Der Bürgermeisier. Die Kommittirten der Stadtverordneten. 
N. N. N. N. 
Der Gemeinde-Einnehmer. 
(Die Aushändigung der Kupons bleibt bis zum Nachweis der Empfangsberechtigung 
ausgesetzt, wenn der Frhber der Obligation den Talon als verloren gegangen anzeigt und 
rechtzeitig gegen die Aushändigung der Kupons an den Präsentanten des Tauon bei der 
städtischen Behörde protestirt.) 
  
(Nr. 6000.)
	        
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