Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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keit,  nehen  Verfällung  in  einen  ange-  monatllcher  Festungsstrafe  mit  einer
messenen  Theil  der  Untersuchungs-  seiner  Kirper-Beschaffenheit  angemesse-Kosten
  und  in  den  Ersatz  des  gestifte-  nen  Beschaͤftigung  innerbhalb  der  Feten
  Schadens,  mit  siebenmonatli-  stung;
cher  Festungs-Arbeitsstrafe;  24.  auf  den  Grund  der  von  dem  Oberb)
  Joseph  Dietenberger,  von  Filden=  #amtsgerichte  Ulm  geführten  Untersuchung
meos,  wegen  unmlttelbarer  Beihülfe  Jehann  Rlebling,  von  Langenau,
zu  dem  von  Adler  verübten  großen  wegen  mehrerer  klelmer  und  einfacher
um  erschwerten  Diebstahl,  neben  Zu-  Diebstéhle,  auch  wegen  elnet  kleinen,
scheinung  eines  Tbeils  der  Untersu-  aber  ausgezeichneten  Diebstahls,  neben
chungs=  Kosten,  mit  olermonatli-  dem  Kosten=  und  Schadens-Ersatz,  zu
cher  Festungs  =  Arbeitsstrafe-  belegt  drei  und  elnhelbmonatlicher  Feworden.

  stungs--Arbeitsstrafe;
Am  29.  Januar  wurden  ver=  35.  die  bei  dem  Oberamtsgerichte  Riedurtheilt:
  lingen  in  Untersuchung  gekommene  Bar-M1,

  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Klrch-  bara  Berlocher,  von  Buchen,  Kantons
beim  in  Untersuchung  gekommene  Jakob  St.  Gallen,  wegen  wlederholten  Ebe-Eppinger,
  von  Oeshlingen,  weten  bruchs,  kleinen  und  ersetzten  KArchen,
Guullcher  Mißhandlung  seines  Vaters,  Diebstabls,  Ueberschreltung  des  Verbots
neben  Verfällung  in  sämtliche  Untersu-  des  Wieder-Eintritts  in  das  Kbnlgrelch,
chungs-Kosten,  zu  sechsmonatlicher  sodann  wegen  Landstreicherel  und  Bet-Festangs.

  Arbeltsstrafe;  telns  und  wegen  dügen  vor  Gerichr,

23.  Gottlieb  Walter,  von  Machtolsbeim,  neben  Zuscheldung  eines  angemessenen
elcher  bel  dem  Oberamtsgerichte  Blau-  Theils  der  Untersuchungs.=  Kosten,  zu
beuren  in  Untersuchung  kam,  wegen  durch  lebenmonatlicher  Zuchthausstrafe
grobe  Fahrläßigkeit  bewirkter  Brandstif-  mit  Abschied  und  nachheriger  Ausweitung
  und  polizeiwidrigen  Gebrauchs  el-  sung  eus  dem  Kbulgreich  unter  Andrones
  Feuergewebrs,  neben  dem  Ersatze  bung  empfindlicher  Strafe  auf  den  Wiedes
  gestifteten  Schadens  und  Verfͤllung  derbetretungsfall;

in  die  Untersichungs=  Kosten,  zu  ver-  6.  Irbann.  Braun,  don.  Rieblingen,
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