elnfachen kleinen, aber wlederholten Dleßstahls,
so wie wegen wlederholter. Landstreicherei,
neben dem Kosten= und Schadens
Ersatz, zu viermonatllcher
Festungs-Arbeitsstrafe, und nachheriger
Ausweisung aus dem Kbnigreich, unter
Androhung empfindlicher Ahndung auf
den Wiederbetretungsfall;
19. Adam Frech, von Jebenhausen, welcher
bei dem Oberamtsgerschte Gbppingen
in Untersuchung kam, wegen zweler,
tbeils qualisizirter, thells erschwerter Diebstähle,
und wegen unbefugten Gewehrbesitzes,
neben der Verbindlichkeit zum
Schadens-Ersatz, und Zuscheldung eines
angemessenen Tbells der Untersuchungs-Kosten,
zu sechsmonatlicher Festungs-Arbeitsstrafe,
und einer Geldbuße von
wel kleinen Freveln;
J0. auf die von dem Oberamtsgerichte Tettnang
vorgenommene Untersuchung:
a)) Johann Georg Stdbckler, von Schlucht,
Khnigl. Balrischen Landgerichts Immenstadt,
wegen wiederbolter zum Theil
qualistzirter und ausgezeichneter Dieb-Kähle,
ferner wegen verbotswidrigen
Wiederbetretens des Königreichs, auch
wegen Conkubinaks und Landstreicheres,
neben der Verbindlichkelt zum Schaden-Ersatz,
und Zuschekdung elnes angemessenen
Thells der Umersuchungs-Koften, zu
fünfzehnmonatlicher Festungs= Arbeitestrafe
mit Abschied, und nachherlger
Ausweisung aus dem Könlgreich, unter
Andrehung geschärfter Serafe auf den
Wiederbetretungsfall;
b.) Genovefa Mawarr, von Blumegg,
wegen wiederholter Thellnahme an
einem Diebstahl, so wie wegen fortgesetzten
Conkubinats und Landstreicherei,
neben Zuscheidung eines angemessenen
Tbeils der Kosten, zu sechomonatlicher
Zuchthausstrafe in Markgrb#ngen,
mit Willkomm und nachheriger
Einsperrung in dem Zwangs-Arbeiltshause
zu Ulm bis zu erprobter Besse,
rung, wenigstens aber auf die Dauer
von sechs Monaten; zugleich wurde
verordnet, daß Inquistuln nach erstandener
Strafzeit unter genaue polizelliche
Aufsicht gestellt werden solle.
Am 35. Jannar ist:
auf den Grund der von dem Oberam'sgerichte
Ravensburg geführten Uvotersuchung:
a)LConrad Adler, von Mockenhefen,
wegen elnes unter erschwerenden Umständen
verübten großen, jedoch ersetzten
Diebstahls, serner wegen zwel kleiner
elnfacher Diebstähle, auch wegen
intellekrueller Urheberschaft bei Ablegung
eines falschen Zeugnistes ver der Obrig=