Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

elnfachen  kleinen,  aber  wlederholten  Dleßstahls,
  so  wie  wegen  wlederholter.  Landstreicherei,
  neben  dem  Kosten=  und  Schadens
  Ersatz,  zu  viermonatllcher
Festungs-Arbeitsstrafe,  und  nachheriger
Ausweisung  aus  dem  Kbnigreich,  unter
Androhung  empfindlicher  Ahndung  auf
den  Wiederbetretungsfall;

19.  Adam  Frech,  von  Jebenhausen,  welcher
  bei  dem  Oberamtsgerschte  Gbppingen
  in  Untersuchung  kam,  wegen  zweler,
tbeils  qualisizirter,  thells  erschwerter  Diebstähle,
  und  wegen  unbefugten  Gewehrbesitzes,
  neben  der  Verbindlichkeit  zum
Schadens-Ersatz,  und  Zuscheldung  eines
angemessenen  Tbells  der  Untersuchungs-Kosten,
  zu  sechsmonatlicher  Festungs-Arbeitsstrafe,
  und  einer  Geldbuße  von
wel  kleinen  Freveln;

J0.  auf  die  von  dem  Oberamtsgerichte  Tettnang
  vorgenommene  Untersuchung:

a))  Johann  Georg  Stdbckler,  von  Schlucht,
Khnigl.  Balrischen  Landgerichts  Immenstadt,
  wegen  wiederbolter  zum  Theil
qualistzirter  und  ausgezeichneter  Dieb-Kähle,
  ferner  wegen  verbotswidrigen
Wiederbetretens  des  Königreichs,  auch
wegen  Conkubinaks  und  Landstreicheres,
neben  der  Verbindlichkelt  zum  Schaden-Ersatz,
  und  Zuschekdung  elnes  angemessenen
  Thells  der  Umersuchungs-Koften,  zu

fünfzehnmonatlicher  Festungs=  Arbeitestrafe
  mit  Abschied,  und  nachherlger
Ausweisung  aus  dem  Könlgreich,  unter
Andrehung  geschärfter  Serafe  auf  den
Wiederbetretungsfall;
b.)  Genovefa  Mawarr,  von  Blumegg,
wegen  wiederholter  Thellnahme  an
einem  Diebstahl,  so  wie  wegen  fortgesetzten
  Conkubinats  und  Landstreicherei,
neben  Zuscheidung  eines  angemessenen
Tbeils  der  Kosten,  zu  sechomonatlicher
  Zuchthausstrafe  in  Markgrb#ngen,
  mit  Willkomm  und  nachheriger
Einsperrung  in  dem  Zwangs-Arbeiltshause
  zu  Ulm  bis  zu  erprobter  Besse,
rung,  wenigstens  aber  auf  die  Dauer
von  sechs  Monaten;  zugleich  wurde
verordnet,  daß  Inquistuln  nach  erstandener
  Strafzeit  unter  genaue  polizelliche
  Aufsicht  gestellt  werden  solle.
Am  35.  Jannar  ist:
auf  den  Grund  der  von  dem  Oberam'sgerichte
  Ravensburg  geführten  Uvotersuchung:

a)LConrad  Adler,  von  Mockenhefen,
wegen  elnes  unter  erschwerenden  Umständen
  verübten  großen,  jedoch  ersetzten
  Diebstahls,  serner  wegen  zwel  kleiner
  elnfacher  Diebstähle,  auch  wegen
intellekrueller  Urheberschaft  bei  Ablegung
eines  falschen  Zeugnistes  ver  der  Obrig=