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Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Loll-
betrag.
gl.
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oder silberhältigen Lack überzogen sind, mit Ausnahme des
Herren, und Frauenschmuckes und der Nippes- und Toilette-
Gegenstände, wenn dieselben unecht vergoldet oder versilbert
sind. Ausnahmsweise gehören hierher die plattirten (ver-
silberten) Drähte, Bleche, Tafeln und Platten aus Kupfer
und Messing:
a) Walzen, Kesseln, Schüsseln, Teller, Töpfe und sonsti-
ges Kochgeschrr
4) Alle nicht unter a. und c. genannte, dann alle Metall-
waaren in Verbindung mit anderen Materialien, inso-
fern diese Verbindungen nicht unter die kurzen Waaren
und die Waaren der Position 32 g. fallen. Ferner
gehören noch hierher: Geriebenes Messing (Broncepul-
ver), Rauschgold, Rauschsilber, Metallfolien, unechte
leonische Drähte, unechtes Blattgold und Blattsilber,
ferner plattirte (versilberte) Drähte, Bleche und Plat-
ten, aus Kupfer und Messing, Kupferzündhütchen, un-
gefüllte......·......................
c)Schreibfedekn,UhtfourniturenundUhrwetke..·...
Instrumente, ohne Rücksicht auf die Materialien, aus welchen
sie gefertigt sind:
a) astronomische, chirurgische, mathematische, optische (mit
Ausnahme der gefaßten Augengläser und Oberngucker)
physikalische und für Laboratorien auch chemische
b) musikalischhhhe . . . .. .. .. ..
Maschinen und Maschinenbestandtheile aus unedlen nicht vergol-
deten oder versilberten Metallen, allein oder in Verbindung
mit Nebenbestandtheilen aus anderen Materialien, insofern
iese Verbindungen nicht unter die kurzen Waaren fallen, je
kachden der dem Gewichte nach überwiegende Bestandtheil
esteht:
a) aus Gußeisen
hb) aus Schmiedeeisen oder Stal
0) aus anderen unedlen Metallen
Anmerk. Unter Maschinen sind auch Locomotiven, Tender und
Dampfkessel begriffen.
Kurzwaaren, folgende: Herren, und Frauenschmuck, Nippes.
und Toilette- Gegenstände aus unedlen Metallen, unecht ver.
(r. 6107)
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