Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Benennung der Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
Loll- 
betrag. 
gl. 
  
  
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— 
  
oder silberhältigen Lack überzogen sind, mit Ausnahme des 
Herren, und Frauenschmuckes und der Nippes- und Toilette- 
Gegenstände, wenn dieselben unecht vergoldet oder versilbert 
sind. Ausnahmsweise gehören hierher die plattirten (ver- 
silberten) Drähte, Bleche, Tafeln und Platten aus Kupfer 
und Messing: 
a) Walzen, Kesseln, Schüsseln, Teller, Töpfe und sonsti- 
ges Kochgeschrr 
4) Alle nicht unter a. und c. genannte, dann alle Metall- 
waaren in Verbindung mit anderen Materialien, inso- 
fern diese Verbindungen nicht unter die kurzen Waaren 
und die Waaren der Position 32 g. fallen. Ferner 
gehören noch hierher: Geriebenes Messing (Broncepul- 
ver), Rauschgold, Rauschsilber, Metallfolien, unechte 
leonische Drähte, unechtes Blattgold und Blattsilber, 
ferner plattirte (versilberte) Drähte, Bleche und Plat- 
ten, aus Kupfer und Messing, Kupferzündhütchen, un- 
gefüllte......·...................... 
c)Schreibfedekn,UhtfourniturenundUhrwetke..·... 
Instrumente, ohne Rücksicht auf die Materialien, aus welchen 
sie gefertigt sind: 
a) astronomische, chirurgische, mathematische, optische (mit 
Ausnahme der gefaßten Augengläser und Oberngucker) 
physikalische und für Laboratorien auch chemische 
b) musikalischhhhe . . . .. .. .. .. 
Maschinen und Maschinenbestandtheile aus unedlen nicht vergol- 
deten oder versilberten Metallen, allein oder in Verbindung 
mit Nebenbestandtheilen aus anderen Materialien, insofern 
iese Verbindungen nicht unter die kurzen Waaren fallen, je 
kachden der dem Gewichte nach überwiegende Bestandtheil 
esteht: 
a) aus Gußeisen 
hb) aus Schmiedeeisen oder Stal 
0) aus anderen unedlen Metallen 
Anmerk. Unter Maschinen sind auch Locomotiven, Tender und 
Dampfkessel begriffen. 
Kurzwaaren, folgende: Herren, und Frauenschmuck, Nippes. 
und Toilette- Gegenstände aus unedlen Metallen, unecht ver. 
(r. 6107) 
  
1 ir. 
  
12 
15 
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□S 
  
50 
50 
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