Full text : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1915. (47)

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Nach  herzlichem  Danke  für  diese  neuen  höchst  wertvollen
Eröffnungen  fragte  Blum  Bismarck,  ob  er  die  —  unwidersprochen
  dem  Herzog  Ernst  II.  von  Coburg--Gotha  zugeschriebene
  —  Broschüre  „Auch  ein  Programm  aus  den  99
Tagen“  kenne,  die  noch  kühnere  Zumutungen  Englands  während
der  Regierungszeit  Kaiser  Friedrichs  offenbare.  Bismarch
bedauerte,  die  Broschüre  bisher  wegen  ihrer  „Vergriffenheit"“
nicht  erhalten  zu  können,  und  erklärte,  er  würde  Blum  dankbar
  sein,  wenn  er  sie  ihm  besorgen  könme.

„Nun,  wollten  Sie  noch  etwas  wissen?“

Blum:  „Wenn  ich  so  frei  sein  darf,  Durchlaucht,  ja.
Diese  letzte  Frage  ist  mir  —  und  Millionen  von  Deutschen
mit  mir  —  sogar  die  wichtigste,  wenn  auch  die  peinlichste.
Es  handelt  sich  um  die  Entlassung  Eurer  Durchlaucht  von
Ihren  Aemtern.“

Bismarck  begann  den  Vortrag  mit  einer  Darlegung  der
Meinungsverschiedenheiten,  die  sich  schon  längere  Zeit  vor  der
Katastrophe  vom  20.  März  1890  zwischen  dem  Kaiser  und
ihm  aufgetan  hatten.  Blum  war  erstaunt  zu  hören,  daß
diese  Meinungsverschiedenheiten  auf  dem  Gebiete  der  auswärtigen
  Politik  begonnen  hätten,  indem  Bismarck  die  zweite
Friedensreise  des  Kaisers  nach  Rußland  und  dessen  Reise  nach
England,  Griechenland  und  Konstantinopel  wiederriet,  der
Kaiser  sie  aber  dennoch  ausführte.  „Seine  Majestät  glaubten
eben  durch  ihre  große  persönliche  Liebenswürdigkeit  alle
fremden  Souveräne  und  Minister  —  wie  der  Berliner  sich
ausdrückt  —  einwickeln  zu  können.  Aber  um  so  peinlicher
mußten  den  jungen  Herrn  dann  die  Urteile  berühren,  welche
hinter  seinem  Rücken  am  russischen  Hofe  laut  wurden  —  und
die  das  biedere  England  alsbald  wortgetreu  nach  Berlin  berichtete
  —;  nicht  minder  dann  wieder  die  Urteile,  welche  der
befreundete  englische  Hof,  nach  dem  Besuche  des  Kaisers  in
London,  ihm  auf  der  Heimreise  nachsandte,  und  deren  Mitteilung
  nach  Berlin  am  Hofe  von  Petersburg  für  Pflicht
gehalten  wurde.