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(Nr. 6108.) Allerhoͤchster Erlaß vom 29. Mai 1865., betreffend dle Anwendung der in dem
Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen
Vorschriften über die Expropriation auf die im Anschlusse an
die Ostbahn und als Theil derselben für Rechnung des Staats auszuführende
Eisenbahn von Danzig nach Neufahrwasser.
ch genehmi e auf Ihren Bericht vom 27. Mai d. J., daß die in dem Gesetze
über die Eis vom 3. November 1838. ergangenen
Vorschriften über die Expro riation auf die im Anschlusse an die Ostbahn und
als Theil derselben für Rechnung des Staats auszuführende Eisenbahn von
Danzig nach Neufahrwasser, deren Bau und künftigen Betrieb die Direktion
der Ostbahn zu leiten hat, zur Anwendung gebracht werden.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß
zu bringen.
Berlin, den 29. Mai 1865.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 6109.)