Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

—  626  —

(Nr.  6108.)  Allerhoͤchster  Erlaß  vom  29.  Mai  1865.,  betreffend  dle  Anwendung  der  in  dem
Gesetze  über  die  Eisenbahn-Unternehmungen  vom  3.  November  1838.  ergangenen
  Vorschriften  über  die  Expropriation  auf  die  im  Anschlusse  an
die  Ostbahn  und  als  Theil  derselben  für  Rechnung  des  Staats  auszuführende
  Eisenbahn  von  Danzig  nach  Neufahrwasser.

ch  genehmi  e  auf  Ihren  Bericht  vom  27.  Mai  d.  J.,  daß  die  in  dem  Gesetze
  über  die  Eis  vom  3.  November  1838.  ergangenen
Vorschriften  über  die  Expro  riation  auf  die  im  Anschlusse  an  die  Ostbahn  und
als  Theil  derselben  für  Rechnung  des  Staats  auszuführende  Eisenbahn  von
Danzig  nach  Neufahrwasser,  deren  Bau  und  künftigen  Betrieb  die  Direktion
der  Ostbahn  zu  leiten  hat,  zur  Anwendung  gebracht  werden.

Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen  Kenntniß
zu  bringen.
Berlin,  den  29.  Mai  1865.
Wilhelm.
Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

(Nr.  6109.)