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Talonschein
zur
Berlin-Stettiner Eisenbahn-Obligation, V. Emission,
—*- über 200 Thaler.
Gegen Rückgabe dieses Talonscheines ist die . Serie der Zinsscheine
nach besonders dazu erlassener Aufforderung bei unserer Gesellschaftskasse ent-
gegenzunehmen, sofern nicht von dem Inhader der Obligation gegen diese Aus-
reichung bei dem unterzeichneten Direktorium schriftlich Widerspruch erhoben
worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung an
den Inhaber der Obligation.
Stettin, den ....... . . . .. 18.
Direktorium der Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft.
(Trockener Stempel.)
Ausgefertigt.
(Unterschrift des Kontroleurs.)
(Nr. 6452.) Mivilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt
Trier im Betrage von 50,000 Thalern. Vom 18. Juli 1865.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #c.
ertheilen, nachdem die Stadtverordneten-Versammlung zu Trier darauf ange-
tragen hat, zum Zwecke der Regulirung der stadtischen Schuldverhältnisse und
zur Bestreitung der Kosten mehrerer gemeinnütziger Unternehmungen ihr zur
Aufnahme eines Darlehns von 50,000 Thalern — in Worten: fünfzig Tau-
send Thalern — gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zins-
Kupons versehener Obligationen Unsere landesherrliche Genehmigung zu ertheilen,
und bei diesem Antrage im Interesse der Stadtgemeinde Trier sowohl als der
Gläubiger sich nichts zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des F. 2.
des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine
Jahrgang 1865. (Nr. 6151—6152.) 114 Zah-