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(Erster) Kupon
zur Dieser Kupon wird nach dem
Allerhöchsten Privilegium vom
Obligation der Stadt Tremm ... . ... ungültig und
werthlos, wenn dessen Geldbetrag
... nicht bis zum ..
erhoben ist.
über ! n
.......... Thaler Kurant.
Inhaber dieses empfängt an die Zinsen der oben-
enannten Obligation der Skadt Trier für die Jeit or
is dahn aus der Stadtkasse hierselbst mit .. . .. Thaler
..... Silbergroschen Kurant.
Trier, den . # 18.
Die städtische Kommission.
Der Bürgermeister. Die Kommittirten der Stadtverordneten.
(JB. Die Namen der Kommittirten der Stadtverordneten werden gedruckt.)
Eingetragen Kkol. der Kontrole.
Der slädtische Sekretariatsbeamte. Der Stadtrentmeister.
Talon.
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation
der Stadt Trier M ..... er ..... Thaler Kurant die # ## Serie Zins-
Kupons für die Jahre 18. bis 18. bei der Stadtkasse zu Trier.
Trier, den #re . .. 18.
Die städtische Kommission.
Der Bürgermeister. Die Kommittirten der Stadtverordneten.
(Faksimile.)
(Die Aushändigung der Kupons bleibt bis zum Nachweise der Empfangs-=
berechtigung ausgesetzt, wenn der Inhaber der Obligation den Talon als verloren
gegangen anzeigt und rechtzeitig gegen die Aush#ndigung der Kupons an den
Präsentanten des Talons bei der stadtischen Kommission protestirt.)
(Nr. 6153.)