Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

—  I409  —
NAheinprovinz,  Negicrungebezirk  Oüsseldorf.
Obligation
der  Stadt  Uerdingen

(Stadtstempel)
«  über
EiuhnudertskhalerPrnfifchsuråut

 

Die  Endesunterzeichneten,  durch  das  Allerhoͤchste  Privilegium  vom  ..  ten  .
..........  1867.  hierzu  ausdrücklich  ermächtigt,  beurkunden  und  bekennen  hiermit,
daß  der  Inhaber  dieser  Obligation  die  Summe  von
Einhundert  Thalern  Kurant,

deren  Empfang  sie  bescheinigen,  an  die  Stadtgemeinde  Uerdingen  zu  fordern  hat.

Die  auf  fünf  Prozent  jährlich  festgesetzten  Zinsen  sind  am  2.  Januar  und
1.  Juli  jeden  Jahres  fällig,  werden  aber  nur  gegen  Rückgabe  der  ausgegebenen
Zinskupons  gezahlt.

Die  e  Bedingungen  find  in  dem  umstehend  abgedruckten  Privilegium
enthalten.

Uerdingen,  den  18.

Die  städtische  Schuldentilgungs-Kommission.
N.  J.

Eingetragen  Kontrolbuch  Beigefügt  sind  die  Kupons
Foll.  —-.  Seric  I.  —lI.  bis  20.  nebst  Talon.

Der  Gemeinde-Empfänger.
N.

(Auf  der  Rückseite.)

Privilegium  wegen  Auegabe  auf  den  Inhaber  lautender  Obligationen  der  Stadt
Uerdingen  im  Betrage  von  52,000  Thalern.
Vornrnrnrnr
(Folgt  der  Abdruck  des  Privilegiums.)

(r.  6816.)  Rhein-