— 1471 —
(Nr. 6817.) Allerhschster Erlaß vom 5. August 1867., betreffend die Ausgabe verzinslicher
Schaßtanweisungen im weiteren Betrage von funfzehn Millionen Thaler.
A# Ihren Bericht vom 27. Juli d. J. genchmige Ich, daß in Gemäßdeit
des Gesetzes vom 28. September v. J., betreffend den außerordentlichen Geldbedarf
der Militair- und Marineverwaltung und die Dotirung des Staatsschatzes
(Gesetz Samml. S. 607.)) verzinsliche Schatzanweisungen im weiteren Betrage
von funfzehn Millionen Thaler, und zwar in Abschnitten von je funfzig Thalern,
Einhundert Thalern und fünfhundert Thalern nach Bedarf ausgegeben werden.
Zugleich ermächtige Ich Sie, den Zinssatz dieser Schatzanweisungen und die Dauer
ihrer Umlaufszeit, welche den Zeitraum Eines Jahres nicht überschreiten darf,
den Verhälmisen entsprechend nach Ihrem Ermessen zu bestimmen und jedesmal
zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
ch überlasse Ihnen, die Hauptverwaltung der Staatsschulden hiernach
mit näherer Anweisung zu versehen und diesen Meinen Erlaß durch die Gesetz-Sammlung
bekannt zu machen.
Ems, den 5. August 1867.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt.
—„ — ——
An den Finanzminister.
(Nr. 6818.) Bestätigungs-Urkunde, betreffend den Ersten Nachtrag zu dem Statut der
Aachen-Mastrichter Eisenbahngesellschaft. Vom 31. August 1867.
Wir Wilhelm,) von Gottes Gnaden König von Preußen u§
Nachdem die Aachen-Mastrichter Eisenbahngesellschaft in der statutenmäßig
berufenen Generalversammlung ihrer Aktionaire vom 17. Juni 1867. laut
des über die Verhandlungen derselben ausgenommenen Protokolls den anliegenden
Ersten Nachtrag zu ihrem unter dem 30. Januar 1846. (Gesetz Samml. S. 29.)
landesherrlich bestätigten Statut beschlossen hat, wollen Wir diesem Nachtrag die
beuntragte landesherrliche Bestätigung hierdurch ertheilen.
ie gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu
—
machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 31. August 1867.
(I. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe.
(Nr. 6817—6818) Erster