Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

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nitirung  mit  summarischer  Angabe  ihres  Flächeninhalks;  und  die  ndhere  Beschreibung
  aller  nicht  schon  in  dem  Vermessungs=  und  Bonitirungsregister  nachgewiesenen
  Umstände,  welche  auf  deren  richtige  Würdigung  von  Einfluß  sind;

3)  die  Angabe  der  Umlaufs=  und  Schlageintheilung  des  Ackerlandes  und  der  hierbei
  stattfindenden  Fruchtfolge,  Düngung  und  Bearbeitung;  ferner

der  Benutzungsart  der  Wiesen  und  Hütungen;

5)  desgleichen  der  Forsten  und  Seen,  und  überhaupt  aller  zur  eigenen  Benutzung  des
Gutes  gehörigen  Grundstücke;

6)  die  Nachweisung  des  jetzt  vorhandenen  und  sonst  gewöhnlichen  Viehstandes;

7)  die  Angabe  der  Dienstbarkeiten,  welchen  das  Gut  unterworfen,  oder  zu  welchen
dasselbe  berechriget  ist;

8)  die  Nachweisung  der  Art  und  Weise,  wie  die  auf  dem  Gute  vorkommenden  Gespann=
  und  Handarbeiten  bestritten,  imgleichen  der  Art  und  Weise,  wie  das  Zugvieh
  unterhalten  wird,  und  die  Arbeiter  gelohnt  werden;

0)  die  Nachweisung  von  allen  Nakuralerträgen  der  zum  Anschlage  kommenden  Wirthschafts-Arbeiten,
  wie  sie  bisher  statt  gefunden  Faben:

10)  die  Beschreibung  der  Art  und  Weise,  wie  sie  zu  Gelde  gemacht  werden,  und  die
Nachweisung  der  bisher  bezogenen  Gelderträge;

II)  die  Nachweisung  und  Beschreibung  der  kleinen  Pachtstücke,  Zehnten,  Naturalund
  Geldgeflle.

Kmz  dieses  Informations-Prokokoll  giebt  eine  Darstellung  aller  Anschlagsgeenstände,
  und  die  über  ihren  Ertrag  berbeigeschaffen.  Nachrichten.  Die  Art  und
deise,  wie  dieselben  herbeizuschaffen  sind,  bleibt  ganz  dem  Ermessen  der  Kommissarien

überlassen.  Sie  sind  weniger  die  Grundlage  der  Taxe,  als  sie  ihnen  nur  von  allem,
was  dahin  gehörk,  eine  zusammenhängende  Uebersicht  und  nähere  Anleitung  geben  soll,
auf  welche  Umstände  sie  bei  der  speziellen  Begründung  der  Tare  ihre  besondere  Aufmerksamkeit
  zu  richten,  welchen  Quellen  sie  dabei  nachzugehen  haben.  Sie  werden  dadurch
zuglech  in  den  Stand  gesetzt,  bei  der  speziellen  Aufnahme  angemessene  Kritik  zu  üben,
1  h  selbst  ror  Irrthümern  zu  hüten,  die  zur  Sache  zu  vernehmenden  Zeugen  und  Sachverständigen
  auf  die  richtigen  Wege  zu  leiten,  und  vorkommende  Widersprüche  aufzuklären.
  Damit  sie  dieses  Erfolges  aber  versichert  seyn  können,  müssen  sie  gleich  von
Anfang  bemühr  seyn,  sich  alle  hieher  gehörige  Notizen  aus  zuverlässigen  Quellen,  vorzugsweise
  durch  eigene  Ansicht  und  Beobachtung,  nächstdem  aber  durch  Rücksprache
mit  den  am  besten  unterrichteten  und  zuverlässigsten  Personen  und  wiederholte  Nachfrage
  bei  mehreren  derselben  zu  verschaffen.  Oie  einzufordernden  Wirthschaftsregister
werden  ihnen  bei  verständiger  Benutzung  zwar  manmigfache  Aufschlüsse  geben;  es  ist
jedoch  bei  deren  Prüfung  und  Benutzung  große  Vorsicht  nöthig.

S.  10..  Nach  dieser  Vorbereitung  geben  die  Kommissarien  zur  näheren  Ermittelung
  und  Untersuchung  der  Umstände  über,  welche  nach  Anleitung  der  Targrundsätze
zur  Begründung  der  Ertragsanschläge  und  Tare  erforderlich  sind.  Dies  geschieht  ween

  jedes  besonders  abzuhandelnden  Gegenstandes  in  möglichst  folgerechter  Entwickelung
beselben  nach  den  aufgenommenen  und  zusammenzuhaltenden  Verhandlungen.

K.  I  Hiebei  kommen  in  Betracht:

1)  der  von  den  Kommissarien  allein  oder  mit  Zuziehung  von  Sachverständigen  vorzunehmende
  Augenschein,  ’
11u2  2)  die