Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 1836 — 
Vae Erklärung wird, nachdem solche gegen eine übereinstimmende Erklä- 
rung des Königlich Niederländischen Ministeriums der auswärtigen Angelegen- 
beiten vom 17. Oktober 1867. ausgewechselt worden ist, hiermit zur öffent- 
ichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 18. November 1867. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
Im Auftrage: 
v. Thile. 
(Nr. 6920.) Statut für den Verband zur Melioration der Wiesen und Weiden in den 
Ochsenkämpen zu Asseln, im Kreise Dortmund. Vom 6. November 1867. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
verordnen, zur Verbesserung der in den sogenannten Ochsenkämpen zu Asseln, 
Kreises Dortmund, gelegenen Grundstücke, nach Anhörung der Betheiligten, gemäß 
dem Antrage der Mehrzahl derselben, auf Grund des Artikel 2. des Gesetzes vom 
11. Mai 1853. und der §#. 56. und 57. des Gesetzes vom 28. Februar 1843., 
was folgt: 
K. 1. 
Die Eigenthümer der in der Steuergemeinde Asseln gelegenen Wiesen und 
Weiden in den sogenanten Ochsenkämpen werden zu einer Genossenschaft vereinigt, 
um diese Grundfläche, welche an übermäßiger Nässe leidet, zu entwässern und 
dem dieselbe durchfließenden Bache eine entsprechende Lage zu geben, sowie 
auch,) um eine geregelte Bewässerung der Wiesen bewirken zu können. 
Wenn nach der Ausführung der Entwässerung die Bewässerung des ganzen 
Wiesenthales oder einzelner Theile desselben sich als nützlich ergiebt, so hat der 
Vorstand der Genossenschaft nach Anhörung der betheiligten Grundbesitzer zu 
beschließen, wo und in welchem Umfange Bewässerungsanlagen einzurichten sind 
und wie die Kosten zu vertheilen sind. 
Der Beschluß bedarf der Genehmigung der Regierung in Arnsberg. 
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