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im X. Bezirk:
Mareese, Schloß Mareese, die Schloßwiesen, Baldram, Stürmers-
berg, Roßgarten und Marienwerder;
im XI. Bezirk:
Rothhof, Weißhof, Gut Weißhof, Unterberg, Unterwalde, Stobben-
dorf und Pastwa)
im XII. Bezirk:
Gutsch, Kramershof, Jandersweide, Gr. Schardau, Baggen, Bud-
in und Zieglershufen;
im XIII. Bezirk:
Mewischfelde, Fuchswinkel und Gr. Weide;
im XIV. Bezirk:
Johannisdorf, Außendeich, Neuliebenau, Kleinfelde, Brolauer Kämpe
und Schadewinkel)
im XV. Bezirk:
Schulwiese, Rudnerweide, Kl. Schardau und adl. Schardau;
im XVI. Bezirk
Montauerweide, Traheimerweide, Rehhof, Dazigerwaeide Schwein-
grube, Schulzenweide, Tralau, Bönhof und Bliewnitz;
msammen sechszehn Repräsentanten und eben soviel Stellvertreter auf vier Jahre.
e zwei Jahre scheidet die Hälfte aus; die Ausscheidenden werden zum ersten
Mal durch das Loos, demnächst durch das längere Dienstalter bestimmt. ie
Wahl der Repräsentanten und deren Stellvertreter erfolgt nach absoluter Vr.
den #er abgegebenen Wahlstimmen. Bei Gleichheit der Stimmen entscheidet
as Loos.
Wählbar ist jeder großjährige Deichgenosse, welcher den Vollbesitz der
bürgerlichen Rechte nicht durch acchtkräftiges Urtel verloren nan und nicht Unter-
beamter des Verbandes ist. Mit dem Aufhören der Wählbarkeit verliert die
Wahl ihre Wirkung.
Vater und Sohn, sowie Brüder, dürfen nicht zugleich Mitglieder des Deich-
amtes sein. Sind dergleichen Verwandte zugleich gewählt, so wird der ältere
allein zugelassen.
g. 15.
Stimmfähig bei der Wahl ist jeder Besitzer eines deichpflichtigen Grund-
stückes von dreißig (im X. Wahlbezirke von zehn) Normalmorgen im Wahlbezirk,
wenn der Besitzer mit seinen Deichkassenbeiträgen nicht im Nünsande ist und den
Vollbesitz der bürgerlichen Rechte nicht durch rechtskräftiges Erkenntniß ver-
loren hat.
Johrgang 1867. (Nr. 6539.) *24 Be-