Inhaltsverzeichnis : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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Lerenh  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  12.  Dezember  1866.
#  &.)Wilhelm.
Gr.  v.  Itzenplitzt.  Gr.  zur  Lippe.  v.  Selchow.

 

(Nr.  6540.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  31.  Dezember  1868.,  betreffend  die  Verleihung  der
fiskalischen  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  der  Kreis-Chaussee
  von  Diesdorf  im  Kreise  Salzwedel  bis  zur  Kreisgrenze  bei
Waddekath  in  der  Richtung  auf  Wittingen.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  6  den  chausseemäßigen
Ausbau  der  Straße  von  Diesdorf  im  Kreise  Salzwedel,  Regierungsbezirk  Magdeburg,
  bis  zur  Kreisgrenze  bei  Woddelach  in  der  Richtung  auf  Wittingen  durch
den  Kreis  Salzwedel  genehmigt  habe,  verleihe  Ich  hierdurch  dem  genannten  Kreise
das  Expropriationsrecht  für  die  zu  dieser  Chaussee  erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen
  das  Recht  zur  Entnahme  der  Chausseebau=  und  Unterhaltungs-Materialien,
nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats-Chausseen  bestehenden  Vorschriften,  in  Bezug
auf  diese  Straße.  Zugleich  will  Ich  dem  Kreise  Salzwedel  gegen  Uebernahme
der  künftigen  chausseemäßigen  Unterhaltung  der  Straße  das  Recht  zur  Erhebung
des  Chausseegeldes  nach  den  Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal
  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,  einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen
  über  die  Befreiungen,  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden
zusätzlichen  Vorschriften,  wie  diese  Bestimmungen  auf  den  Staats--Chausseen  von
Ihnen  angewandt  werden,  hierdurch  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife
  vom  29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei.
  Vergehen  auf  die  gedachte  Straße  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz  Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  31.  Dezember  1866.
Wilhelm.

Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  für  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

(Nr.  6539—6541.)  Nr.  6541.)