— 183 —
Lerenh unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 12. Dezember 1866.
# &.)Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitzt. Gr. zur Lippe. v. Selchow.
(Nr. 6540.) Allerhöchster Erlaß vom 31. Dezember 1868., betreffend die Verleihung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chaussee
von Diesdorf im Kreise Salzwedel bis zur Kreisgrenze bei
Waddekath in der Richtung auf Wittingen.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen 6 den chausseemäßigen
Ausbau der Straße von Diesdorf im Kreise Salzwedel, Regierungsbezirk Magdeburg,
bis zur Kreisgrenze bei Woddelach in der Richtung auf Wittingen durch
den Kreis Salzwedel genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem genannten Kreise
das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen
das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien,
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug
auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Kreise Salzwedel gegen Uebernahme
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung
des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal
geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden
zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats--Chausseen von
Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei.
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 31. Dezember 1866.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 6539—6541.) Nr. 6541.)