Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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(Nr. 6578.) Allerhöchster Erlaß vom 6. März 1867., betreffend die neue Berliner Bahnhofs= 
Verbindungsbahn. 
J., genchmize die in Ihrem Berichte vom 2. März d. J. für die neue Berliner 
Bahnhofs-Verbindungsbahn beantragte Richtungslinie, deren Feststellung im Ein- 
zelnen Ihnen rberlafßen bleibt, sowie die bauliche Ausführung und üh Ver- 
waltung der Bahn durch die Direktion der Niederschlesisch= ärkischen Eisenbahn. 
Zugleich bestimme Ich, daß die in dem Gesetze über die Eisenba 
vom 3. November 1838. enthaltenen Vorschriften über die Expropriation auf 
das neue Unternehmen Anwendung finden. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz. Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den G. März 1867. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
(Nr. 6576—6579.) (Nr. 6579.)
	        
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