Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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(Nr. 6579.) Allerhöchster Erlaß vom 13. März 1867.) betreffend die Einsetzung einer 
Königlichen Eisenbahndirektion und einer Königlichen Kommission für den 
Bau der Bebra--Hanauer Eisenbahn. 
A## Ihrn Bericht vom 10. März d. J. ermächtige Ich Sie, Behufs Aus- 
führung des von Mir unter dem 18. Februar c. bestätigten Nachtrages zu dem 
Statut der Hessischen Nordbahn, sowie in Gemäßheit des daselbst im g. . dem 
Staate vorbehaltenen Rechtes, mit der Hessischen Nordbahn andere Eisenbahn- 
Unternehmungen unter eine Verwaltung zu vereinigen, für die Verwaltung der 
Hessischen Nordbahn, sowie der Bebra-Hanauer Eisenbahn, soweit dieselbe sich 
im Betriebe befindet, beziehungsweise in Betrieb gesetzt werden wird, eine Be- 
Korde unter der Firma: „Königliche Eisenbahndirektion zu Kassel“, sowie für den 
au der noch zu vollendenden Strecke der Bebra-Hanauer Eisenbahn eine andere 
Behörde unter dem Namen: „Köniiche Kommission für den Bau der Bebra- 
Hanauer Eisenbahn“) einzusetzen, welche beide von Ihnen unmittelbar ressortiren, 
in Kassel ihren Sitz nehmen und in Angelegenheiten der ihnen übertragenen Ge- 
schäfte alle eenfs= und Pflichten einer össmilschen Behörde haben sollen. Des- 
leichen ermächtige Ich Sie, die bisher unter der Firma: „Königliche Direktion 
er Bebra-Hanauer Eisenbahn“ bestandene Behörde aufzulösen. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 13. März 1867. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. 
An den Minister für Handel) Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Mlnisteriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Oofbuchdruckerei 
· (R.o.Oechet).
	        
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