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(Nr. 6579.) Allerhöchster Erlaß vom 13. März 1867.) betreffend die Einsetzung einer
Königlichen Eisenbahndirektion und einer Königlichen Kommission für den
Bau der Bebra--Hanauer Eisenbahn.
A## Ihrn Bericht vom 10. März d. J. ermächtige Ich Sie, Behufs Aus-
führung des von Mir unter dem 18. Februar c. bestätigten Nachtrages zu dem
Statut der Hessischen Nordbahn, sowie in Gemäßheit des daselbst im g. . dem
Staate vorbehaltenen Rechtes, mit der Hessischen Nordbahn andere Eisenbahn-
Unternehmungen unter eine Verwaltung zu vereinigen, für die Verwaltung der
Hessischen Nordbahn, sowie der Bebra-Hanauer Eisenbahn, soweit dieselbe sich
im Betriebe befindet, beziehungsweise in Betrieb gesetzt werden wird, eine Be-
Korde unter der Firma: „Königliche Eisenbahndirektion zu Kassel“, sowie für den
au der noch zu vollendenden Strecke der Bebra-Hanauer Eisenbahn eine andere
Behörde unter dem Namen: „Köniiche Kommission für den Bau der Bebra-
Hanauer Eisenbahn“) einzusetzen, welche beide von Ihnen unmittelbar ressortiren,
in Kassel ihren Sitz nehmen und in Angelegenheiten der ihnen übertragenen Ge-
schäfte alle eenfs= und Pflichten einer össmilschen Behörde haben sollen. Des-
leichen ermächtige Ich Sie, die bisher unter der Firma: „Königliche Direktion
er Bebra-Hanauer Eisenbahn“ bestandene Behörde aufzulösen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 13. März 1867.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz.
An den Minister für Handel) Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Redigirt im Büreau des Staats-Mlnisteriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Oofbuchdruckerei
· (R.o.Oechet).