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b) an den Kosten für die Bahnverwaltung nach Maaßgabe der wirklichen
Ausgaben und des Etats fuͤr den Reservebaufonds,
) an den Kosten für die Transportverwaltung nach Berhältnß, der durch-
laufenen Lokomotiv= und Wagen-Achsmeilen und nach dem Etat für den
Reservebaufonds, und zwar:
1) an den Kosten für Unterhaltung der Lokomotiven nach Verhältniß
der von den Lokomotiven jeder Strecke überhaupt zurückgelegten
Lokomotiv-Achsmeilen,
2) an den Kosten für Unterhaltung der Wagen nach Verhältniß der
von den Wagen jeder Strecke überhaupt zurückgelegten Wagen-
Achsmeilen,
3) an den übrigen Transport-Verwaltungskosten nach Verhältniß der
zusammenzurechnenden, auf jeder Bah#steece durchlaufenen Loko-
motiv-Achsmeilen und Wagen-Achsmeilen,
) an den Beiträgen zum Reservefonds nach Maaßgabe der Bestimmungen
des §. 24. der Statuten der Berlin- Stettiner Eisenbahngesellschaft.
Zur Ansammlung eines Bestandes für künftige Ausgaben des Reserve-
baufonds ist die Berlin-Stettiner subiuifee nur insoweit enhslichtee,
als die Einnahmen der Cöslin-Stolp-Danziger Eisenbahn die Mitte
gewähren. ,
Zu c. wird außerdem festgeset,. daß eine Benutzung der Lokomotiven und
Wagen der Cöslin-Danziger Bahnstrecke auf anderen Strecken und fremden
Bahnen nur gegen Entrichtung einer Lokomotiv= resp. Wagenmiethe erfolgen soll,
und daß die #Weuerunesfoften der Betriebsmittel für jede Bahnstrecke zu deren
Lasten getrennt verrechnet werden.
Stettin, den 21. November 1866.
dazu
#. S.
Heise, Koch, Direktorium der Berlin-Stettiner
Geheimer Regierungsrath. Geheimer Baurath. Eisenbahngesellschaft.
" Fretzdorff. Zenke. Stein.
Kutscher. Ekhaus. Metzenthin.
Rahm. Marchand.
Redigirt im Büreau des Staats-Mlnisteriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).