Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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b) an den Kosten für die Bahnverwaltung nach Maaßgabe der wirklichen 
Ausgaben und des Etats fuͤr den Reservebaufonds, 
) an den Kosten für die Transportverwaltung nach Berhältnß, der durch- 
laufenen Lokomotiv= und Wagen-Achsmeilen und nach dem Etat für den 
Reservebaufonds, und zwar: 
1) an den Kosten für Unterhaltung der Lokomotiven nach Verhältniß 
der von den Lokomotiven jeder Strecke überhaupt zurückgelegten 
Lokomotiv-Achsmeilen, 
2) an den Kosten für Unterhaltung der Wagen nach Verhältniß der 
von den Wagen jeder Strecke überhaupt zurückgelegten Wagen- 
Achsmeilen, 
3) an den übrigen Transport-Verwaltungskosten nach Verhältniß der 
zusammenzurechnenden, auf jeder Bah#steece durchlaufenen Loko- 
motiv-Achsmeilen und Wagen-Achsmeilen, 
) an den Beiträgen zum Reservefonds nach Maaßgabe der Bestimmungen 
des §. 24. der Statuten der Berlin- Stettiner Eisenbahngesellschaft. 
Zur Ansammlung eines Bestandes für künftige Ausgaben des Reserve- 
baufonds ist die Berlin-Stettiner subiuifee nur insoweit enhslichtee, 
als die Einnahmen der Cöslin-Stolp-Danziger Eisenbahn die Mitte 
gewähren. , 
Zu c. wird außerdem festgeset,. daß eine Benutzung der Lokomotiven und 
Wagen der Cöslin-Danziger Bahnstrecke auf anderen Strecken und fremden 
Bahnen nur gegen Entrichtung einer Lokomotiv= resp. Wagenmiethe erfolgen soll, 
und daß die #Weuerunesfoften der Betriebsmittel für jede Bahnstrecke zu deren 
Lasten getrennt verrechnet werden. 
Stettin, den 21. November 1866. 
dazu 
#. S. 
Heise, Koch, Direktorium der Berlin-Stettiner 
Geheimer Regierungsrath. Geheimer Baurath. Eisenbahngesellschaft. 
" Fretzdorff. Zenke. Stein. 
Kutscher. Ekhaus. Metzenthin. 
Rahm. Marchand. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Mlnisteriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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