Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 989 — 
Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Potsdam. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Teltower Kreises 
Littr .p-i. 
IV. Serie 
über Thaler zu .. . .. Prozent Zinsen 
uͤber 
....... Thaler.......Silbetgrvfehen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vom #nnn.. bis. und späterhin die Zinsen der vor- 
benannten Kreis · Obligation für das Halbjahr vom .. . . . .. . .. bis .......... 
mit (in Buchstaben) . .... . . .. Thalern .. . . . . . . . Silbergroschen bei der Tel- 
tower Kreis·Kommunalkasse zu Berlin. 
.......... ,dea..-ss18.. 
Die kreisständische Kommission für die Chausseebauten 
im Teltower Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungüeig wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Brandenburg, Kegierungobezirb Dotsdam. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Teltower Kreises 
IV. Serie. 
Der Inhaber dieses Talons —i gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Teltower Kreises IV. Seri 
Littr. ..... % . über. Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die e Serie Zinskupons für die Jahre 18. bis 18. bei der Teltower 
Kreis-Kommunalkasse zu Berlin nach Maaßgabe der diesfälligen in der Obliga- 
tion enthaltenen Bestimmungen. 
. . .. den . . ten .. ... 18.. 
Die kreisständische Kommiss ion für die Chausseebauten 
im Teltower Kreise. 
  
(N. 7237—7238.) Tr. 7238.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.