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Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Potsdam.
Zinskupon
zu der
Kreis-Obligation des Teltower Kreises
Littr .p-i.
IV. Serie
über Thaler zu .. . .. Prozent Zinsen
uͤber
....... Thaler.......Silbetgrvfehen.
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der
Zeit vom #nnn.. bis. und späterhin die Zinsen der vor-
benannten Kreis · Obligation für das Halbjahr vom .. . . . .. . .. bis ..........
mit (in Buchstaben) . .... . . .. Thalern .. . . . . . . . Silbergroschen bei der Tel-
tower Kreis·Kommunalkasse zu Berlin.
.......... ,dea..-ss18..
Die kreisständische Kommission für die Chausseebauten
im Teltower Kreise.
Dieser Zinskupon ist ungüeig wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach
der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
Provinz Brandenburg, Kegierungobezirb Dotsdam.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Teltower Kreises
IV. Serie.
Der Inhaber dieses Talons —i gegen dessen Rückgabe zu der
Obligation des Teltower Kreises IV. Seri
Littr. ..... % . über. Thaler à fünf Prozent Zinsen
die e Serie Zinskupons für die Jahre 18. bis 18. bei der Teltower
Kreis-Kommunalkasse zu Berlin nach Maaßgabe der diesfälligen in der Obliga-
tion enthaltenen Bestimmungen.
. . .. den . . ten .. ... 18..
Die kreisständische Kommiss ion für die Chausseebauten
im Teltower Kreise.
(N. 7237—7238.) Tr. 7238.)