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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen.
Jinskupon
zu der
Kreis-Obligation des Goldaper Kreises
II. Emisfeen
Littr.
über Thaler zu fünf Prozent Zinsen
über
........ Thaler.......·Silberqrofcheu.
Der Inhaber dieses Zinskupons zuningt gegen dessen Rückaabe in der
Zeit vom . . ten ... .. . . .. bis .. .. . . . . .. vom . ten . . . . .. bis . . .. . ..
und päterhin die Zinsen der vorbenannten Ke## sbligatien für das Halbjahr
vom .. . . . . . . . .. bis ........ .... mit (in Buchstaben Thalern
---------- Octbeigioschcn bei der Kreis- Kommunalksse zu Goldap.
Goldap, d - ten ———.eeeeerr 18.
Die ständische Finanzkommission für den Chausseebau im
Goldaper Kreise.
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
Drovinz Dreußen, Negicrungebezirk Gumbinnen.
a l on
Kreis— Obligation des Goldaper Kreises
II. Emission.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der
Obligation des Goldaper Kreises
Littr. über Thaler à fünf Prozent Zinsen
die .### Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-
gremmuwalzasse u zu Goldap, sofern nicht rehtzeiig dagegen Widerspruch erhoben ist.
oldap, den
Die sündische Fuanniomnsion 7 den Chausseebau im
Goldaper Kreise.
Redigirt im Büreau des Staats= Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).