Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

—  1066  —
Provinz  Preußen,  Negierungebezirk  Gumbinnen.
Zinskupon
zu  der

Kreis-Obligation  des  Sensburger  Kreises
III.  Emission

Littr.  7.
übe  Thaler  zu  fünf  Prozent  Zinsen
über
...............  ThalerSilbergrofchew
Der  Inhaber  dieses  Jinsbupon  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  in  der
Zet  vom  .  iten  ....  ....  bis  .......  .  ...  resp.  vom  .  ten  ...  ..  ...
..  ..  ..  .  .  .  ..  .und  spiieche  die  Zinsen  der  vorbenannten  Kreis  Obligation
66  das  Halbshr  vom  .  ...  ....  .  ...  bis.  mit  (in  Buchstaben)
...........  haStlbekgroschenbetdethetö  Kommunalkasse
zu  Sensburg.
.....  ....  /  den.  rtnn  138

Die  kreisständische  Chausseebau-Kommission  für  den  Kreis  Sensburg.

Dieser  Zinskupon  ist  ungültig,  wenn  dessen
Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach
der  Faligten  vom  Schluß  des  betreffenden
Kalen  erjahres  an  gerechnet,  erhoben  wird.

Provinz  Preußen,  KRegierungsbezirk  Gumbinner'

Dalon

zur

Kreis-Obligation  des  Sensburger  Kreises

III.  Emission.

Der  Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der

Obligation  n7  eeroee  Kreises  Min  25  nSD  &*
Littr.  e  .  über  Thaler  à  fünf  Prozent  Zinsen

die  .  Serie  Zinskupons  für  die  fünf  Jahre  18.  bis  18.  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Sensburg.

..........  ,den..tt"18..

Die  kreisständische  Chausseebau-Kommission  für  den  Kreis  Sensburg.

 

(Nr.  7209.)