Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Provinz  Pommern,  Negierungsbezirk  Cöelin.
Zinskupon
zu  der
Kreis-Obligation  des  Fürstenthumer  Kreises
IV.  Emission

über  ....  .  ..  Thaler  zu  ..  .  ..  Prozent  Zinsen
über
.....  Thaler.....Sill-ergrofcheu.

Der  Inhaber  dieses  Zinskupons  empfängt  gegen.  dessen  Rückgabe  in  der
Zat  veen  .  .  .  ..  bis.  resp.  v0o0rvrrr.

is  ....  und  späterhin  die  Zinsen  der  vorbenannten  Kreis-Obligation
*  das  Halbjahr  vom  .  .  .  ..  .  ....  .  .  ...  biss.  mit  (in  Buchben.
  Thalern  ......  .  ..  .  Silbergroschen  bei  der  Kreis-Kommunalzu
  Cöslin.
Cõslin,  den  .  .ten  HH  18..

Die  ständische  Kreiskommission  für  den  Eisenbahnbau
im  Fürstenthumer  Kreise.

Dieser  Zinskupon  ist  ungültig,  wenn
dessen  Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren
nach  der  Falligkeit,  vom  Schluß  des  betreffenden
  Halbjahres  an  gerechnet,  erhoben  wird.

(Nr.  6771.)  Pro-