Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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(Nr.  7009.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  23.  Januar  1868.,  betreffend  die  Einfeitzung  einer
Königlichen  Marine=  Hafenbau-Direktion  für  die  Kieler  Bucht.

A##  den  Mir  gehaltenen  Vortrag  genehmige  Ich,  daß  zur  Leitung  der  Hafenbauten
  in  der  Kieler  Bucht  bei  E  aahec  eine  besondere,  dem  Marineministerium
umnittelbar  untergeordnete  Behörde  nach  den  Mir  vorgelegten  Vorschlägen  fe,
bildet  werde,  indem  Ich  über  die  Einrichtung  und  den  Wirkungskreis  dieser
Behäörde  insbesondere  Folgendes  bestimme:

1)  Diese  Behörde  soll  in  Kiel  in  möglichster  Nähe  des  anzulegenden  Marine-Ciablisements
  ihren  Sitz  haben  und  die  Firma  „Königliche  Marine-Hafenbau-Direktion
  für  die  Kieler  Bucht“  führen.

2)  Diese  Hafenbau-Direktion  führt  die  Geschäfte  in  den  ihr  zugewiesenen
Angelegenheiten  selbstständig  nach  Maaßgabe  der  ihr  von  dem  Marine--ministerium
  zu  ertheilenden  Instruktion.  Namentlich  ist  dieselbe  zum
Abschluß  von  Verträgen  aller  Art,  sowie  zu  sonstigen  Verhandlungen
mit  dritten  Personen  und  Behörden  und  zur  Führung  von  Prozessen

minnerhalb  ihres  Wirkungskreises  legitimirt.

3)  Zur  Rechtsgültigkeit  von  wichtigen  Dokumenten,  wie  Verträgen,  Vollmachten
  2c.),  dritten  Personen  gegenüber,  genügt  die  Unterschrift  des
Hafenbau-Direktors  oder  dessen  Stellvertreters.  «

Das  Marineministerium  hat  hiernach  das  Weitere  wegen  Einsetzung  der
Marine-Hafenbau  ·  Direktion  in  Kiel  zu  veranlassen  und  seiner  Zeit  sowohl  die
gegenwärtige  Order  als  auch  den  Dirigenten  der  Hofenbau-Oirettion  durch  die
Gesetz=  Sammlung  und  durch  die  Amtsblätter  der  Regierungen  von  Schleswig-Holstein
  bekannt  zu  machen.

Berlin,  den  23.  Januar  1868.

Wilhelm.

v.  Roon.
An  das  Marineministerium.

Mit  Bezug  auf  vorstehenden  Alerhöchsten  Erlaß  wird  hierdurch  zur  öffentlichen
  Kenntniß  gebracht,  daß  der  Königliche  Marine-Hafenbau-Direktor  Martiny
zum  Dirgenten  der  Königlichen  Hafenbau-Direktion  für  die  Kieler  Bucht  ernannt
worden  i

Berlin,  den  6.  März  1868.

Marineministerium.
Jachmann.

 

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