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Iweiter Nachtrag
zum
Statute der Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahngesellschaft.
Einziger Artikel.
« Die Bestimmung im §. 1. des am 13. November 1865. Allerhöchst bestä-
tigten Nachtrages zum Statut der Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahngesellschaft,
betreffend die Erweiterung des Unternehmens der Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahn-
gesellschaft kuf den Bau und den Betrieb anderer Eisenbahnlinien, wird Betreffs
der sub III. daselbst angegebenen Linie:
Dvon Emanvelsegen über Paprotzan und Pleß nach Diedzitz zum An-
schlusse an die Kaiser Ferdinands Nordbahn mit einer Jweigbahn von
Paprotzan nach Mittel-Lazisk und Trautscholdsegengrube zum Anschluß
an diese Grube und an die Wilhelmsbahn“
hierdurch dahin geändert:
„durch eine Linie, welche von Emanuelsegen über Kobier und Pleß nach
Diedzitz zum Anschlusse an die Kaiser Ferdinands Nordbahn mit einer
Zweigbahn von einer in der Gegend von Tichau projektirten Station
nach Miteel öazisr und Trautscholdsegengrube zum Anschluß an diese
Grube und an die Wilhelmsbahn führt.“
(Nr. 7060.) Allerhöchster Erlaß vom 30. März 1868., betreffend die Aufhebung des in
der vormals Bayerischen Enklave Kaulsdorf seither entrichteten Floßzolles.
A## Ihren Bericht vom 27. d. M. bestimme Ich, daß der in der vormals
Bayerischen Enklave Kaulsdorf im Regierungsbezirke Erfurt seither zu entrichtende
Floßzoll vom 1. Mai d. J. ab nicht ferner erhoben werde.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 30. März 1868. "
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerri
(N. v. Decker).