Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

— 357 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 27. — 
  
(Nr. 7061.) Statut des Braunsberger Wiesenverbandes. Vom 4. April 1868. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen #rc. 
verordnen, auf Grund des Gesetzes über das Deichwesen vom 28. Januar 1848. 
r 11. und 15. (Gesetz Samml. vom Jahre 1848. S. 54.), des Gesetzes vom 
8. Februar 1843. S# 56. 57. (Gesetz Samml. vom Jahre 1843. S. 5l1.) und 
des Artikels 2. des Gesetzes vom 11. Mai 1853. (Gesetz= Samml. vom Jahre 
1853. S. 182.), nach Anhörung der Betheiligten, was folgt: 
K. 1. 
Die Besitzer der zwischen der Stadt Braunsberg und dem Baudeflusse 
gelegenen Wiesengrundstücke, welche auf der Karte des Hordnesers Krause vom 
uni 1867. verzeichnet und in der zu dieser aufgestellten Flächennachweisung des 
Fortschreibungsbeamten Werner vom 5. Januar 1868. aufeeführt sind, werden, 
um den Ertrag dieser Grundstucke durch Entwässerung zu verbessern- und dieselben 
vor Ubberschwemmungen durch das Lasteu schützen, zu einem Meliorationsverbande 
unter dem Namen „Braunsberger Wiesenverband“ vereinigt. Derselbe hat. 
Korporationsrechte und seinen Gerichtsstand bei dem Kreisgerichte zu Braunsberg. 
K. 2. 
Dem Verbande liegt zu dem gedachten Zwecke ob, nach dem Meliorationsplane 
und Kostenanschlage des Wasserbau-Inspektors Kuckuck vom 2. Januar 1868., wie 
derselbe bei der höheren Revision festgestellt ist, die darin für den rechts der Vaude 
gelegenen Polder projektirten Anlagen auszuführen. Bezüglich der Aufhöhung 
der Straße resp. des Dammes an der Passarge bei der Braunsberger Kreuzkirche 
ist der Verband verpflichtet, den Anforderungen der Wasserbauverwaltung entspre- 
chend die zur Verhinderung eines aus dieser Aufhöhung etwa zu gewärtigenden nach- 
theiligen Aufstaues des achwaser der Passarge erforderlichen baulichen Anlagen 
und Maaßnahmen auf eine alleinigen Kosten auszuführen. 
Abänderungen des Planes) welche etwa im Laufe der Ausführung zweck- 
Jahrgang 1868. (Nr. 7001,) 50 mä- 
Ausgegeben zu Berlin den 27. April 1868.
	        
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