Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Provinz Preußen, Negierungebezirk Rarienwerder. 
Zins-Kupon 
über . . . . . Thaler . . . . . Silbergroschen 
zur 
Obligation der Stadt Culm 
Littr . „2 über . . . . . Thaler. 
(Trockenes Stadtsiegel.) 
S Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe 
S am. tn die fünfprozentigen Zinsen der vorbenannten 
Stadt-Obligation für das Halbjahr vom#renn bis zum 
—.. . .ten . . mit (in Buchstaben) Thalern . Silber. 
3 gauoschen bei der Kämmerei-Kasse zu Culm. 
m mt Culm, den 1e 18. 
s Der Magistrat. 
Ung 
durchkreu 
abgeschni 
(Faksimile der Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines anderen Magistrats- 
mitgliedes unter Beifügung der Amtstitel.) 
i Fr Zinskupon wird ungültig, wenn 
dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, 
na Ablauf des Kalenderjahres, in welchem 
er Kuug geworden, erhoben wird. 
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Pro-
	        
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