Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit fünf vom Hundert jährlich zu 
verzinsen und, — Seiten der Hläubiger unkündbar, vom Jahre P86|, ab nach 
dem festgestellten Tilgungsplane durch Ausloosung von mindestens zwei Prozent 
des Kapitalbetrages der ausgegebenen Obligationen, unter Hinzurechnung der 
durch die Tilgung ersparten Zinsen, alljährlich zu amortisiren sind, mit Vorbehalt 
der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch 
den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewähr- 
leistung Seitens des Staats zu bewilligen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. - 
Gegeben Berlin, den 4. April 1868. 
(I. S.) Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
Schema für die Obligationen. 
Provinz Pommern, RNegierungsbezirk Stettin. 
(Grabower Stadtwappen.) 
Obligation der Stadt Grabow a. d. Oder 
über 
.......... Tholer Preußisch Kurant 
Littr. A. (B.) (C0.). 
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vvo . ... 
(Gesetz= Samml. für 18. S. ). 
Wir Magistrat der Stadt Grabow a. d. O. urkunden und bekennen hierdurch, 
daß der Inhaber dieser Obligation 
Einhundert (funfzig) (fünfundzwanzig) Thaler Preußisch Kurant, 
deren Empfang wir bescheinigen, von der hiesigen Stadtgemeinde als ein Dar- 
lehn zu fordern hat. 
Diese Schuldsumme bildet einen Theil der zu Kommunalzwecken auf Grund 
des Allerhöchsten Privilegiums v7voo aufgenommenen Darlehns 
von 25,000 Thalern. 
(Tr. 7078.) Die
	        
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