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Gr. 7081) Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der Stadt
Eisleben, Regierungsbezirk Merseburg, zum Betrage von 25,000 Thalern.
Vom I17. April 1868.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
ertheilen, nachdem der Magistrat der Stadt Eisleben im Einverständnisse mit der
Stadtverordneten-Versammlung daselbst darauf angetragen hat, zur Bestreitung
außerordentlicher, zur Herstellung einer Wasserleitung, eines Freischulhauses und
anderer baulichen Anlagen erforderlichen Ausgaben eine Anleihe von 25,000 Thalern
aufnehmen und zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons
versehene und Seitens der Gläubiger unkündbare Stadt-Obligationen ausgeben
zu dürfen, in Gemäßheit des 9. J. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. (Gesetz
Samml. für 1833. S. 75.) durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung
von fünfundzwanzig Tausend Thalern Eislebener Stadt-Obligationen, welche
nach dem anliegenden Schema
a) in 175 Stücken zu 100 Thalern = 17,500 Thaler,
b - 115 ". - 50 - — 5,78 "
s 70 * * 25 t 1,750 *
auszufertigen, mit fünf vom Hundert jährlich zu verzinsen und nach dem fest-
geseellen Kilgungsplane durch Ausloosung oder auch durch Ankauf mit mindestens
inem Prozent der Kapitalschuld unter Zuwachs der durch die successive Tilgung
der letzteren herbeigeführten Jinsenersparnisse, von Zeit der erfolgten Emission
ab, in längstens 37 Jähren zu amortifiren sind, mit Vorbehalt der Rechte Dritter,
Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der
Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des
Staates zu bewilligen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 17. April 1868.
(L. S.) Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
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Pro-