Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor- 
schriften, in Bezug auf diese Straße. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 11. Mai 1868. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. 
An den M ister für Handel, Gewerbe und 
öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 7099.) Allerhöchster Erlaß vom 15. Mai 1868., betreffend die Genehmigung des Re- 
Fulativs über die landschaftliche Beleihung der zur Westpreußischen Land- 
schaft gehörigen Güter auf das sechste Zehntheil des Taxwerthes. 
A# Ihren Bericht vom 9. d. M. will Ich dem anliegenden, in Folge der 
Beschlüsse des im Dezember v. J. versammelt gewesenen Generallandtages auf- 
gestellten „Regulativ über die landschaftliche Beleihung der zur Westpreußischen 
Landschaft gehörigen Güter auf das sechste Zehntheil des Taxwerthes“ hierdurch 
Meine landesherrliche Genehmigung ertheilen. 
Dieser Erlaß und das Regulativ nebst seinen Anlagen sind durch die Gesetz- 
Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 15. Mai 1868. 
Wilhelm. 
Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. 
An den Minister des Innern und an den 
Justizminister.
	        
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