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(Nr. 7105.) Allerhöchster Erlaß vom 25. Mai 1868., betreffend. die Ergänzung des Revidirten
Reglements für die Feuersozietät des platten Landes des Herzogthums
Sachsen.
A## den Bericht vom 18. d. M. will Ich, in Folge des Antrages des Sächsischen
Provinziallandtages in der beiliegenden Petition vom 2. v. M., den F. 1.
des Revidirten Reglements für die Feuersozietät des platten Landes des Herzogthums
Sachsen vom 21. August 1863. (Gesetz Samml. S. 546.) dahin ergänzen:
daß die ebengenannte Sozietät auch die (vormals Bayerische) Enklave
Kaulsdorf mit zu umfassen hat.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz. Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 25. Mai 1868.
Wilhelm.
Gr. zu Eulenburg.
An den Minister des Innern.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).