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(Nr. 7109.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Kreises Osterode, im Regierungsbezirk Königsberg, zum Betrage von
25,000 Thalern. Vom 16. April 1868.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Kreises Osterode, im Regierungsbezirk
Königsberg, auf dem Kreistage vom 23. November 1867. beschlossen worden,
die zur unentgeltlichen Hergabe des innerhalb der Grenzen des Kreises belegenen
Grund und Bodens für die Thorn-Insterburger Eisenbahn an den Staat er-
forderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den
Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende,
mit Zinskupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu
dem angenommenen Betrage von 25,000 Thalern ausstellen zu dürfen, in Ge-
mäßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obli-
nnm zum Betrage von Henfnobnnan) Tausend Thalern, welche in folgenden
oints:
10 Stück zu 1000 Thaler S— 10,000 Thaler,
20 500 = 10,000
40 100 = 4,000
20 . 550.
= 25,000 Thaler,
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit fünf
e jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden
olgeordnung jährlich vom Jahre 1869. ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent
des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den amortifirten Schuldverschreibun-
gen, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Ge-
Dhming mit der rechlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser
Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigen-
thums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter
ertheilen und wodurch für die Befricdigung der Inhaber der Obligationen eine
Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz-
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Lertundich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 16. April 1868.
(LI. §.) WMilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
(Xr. 7100.) Pro-