Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNNr. 41.— 
  
(Nr. 7117.) Gesetz, betreffend die Uebernahme einer Zinsgarantie für das Anlage-Kapital 
einer Eisenbahn von Gera über Saalfeld nach Eichicht nach Verhältniß 
des Preußischen Längenantheils an der Bahn. Vom 23. März 1868. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen ꝛc. 
i mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie, 
was folgt: 
. 1. 
Der Thüringischen Eisenbahngesellschaft wird Behufs Uebernahme des 
Baues und Betriebes einer Eisenbahn von Gera über Saalfeld nach Eichicht, 
als Fortsetzung der Jweigbahn von Weißenfels nach Gera, die Garantie des 
Staates fur einen jährlichen Reinertrag von 34 Prozent des in diesem Unter- 
nehmen anzulegenden Kapitals bis auf Höhe von 6 Millionen Thaler für den 
auf das Preußsche Gebiet entfallenden und nach Verhältniß der Länge zu be- 
mesenden Antheil nach näherer Maaßgabe des beigedruckten, unterm 4. Dezember 
1867. mit der Direktion der Thüringischen Eisenbahngesellschaft abgeschlossenen 
Vertrages hiermit bewilligt. ½ 
Unser Finanzminister und Unser Minister für Handel, Gewerbe und 
öffentliche Arbeiten sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 23. März 1868. 
(I. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Bismarck= Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzerplitz. 
v. Mühler. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. 
Jahrgang 1868. (Nr. 7117.) 77 Ver- 
Ausgegeben zu Berlin den 22. Juni 1868.
	        
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